HEV-Branchenregister mit über 300 Schwyzer Unternehmen

Herbstanlässe der einzelnen Sektionen

HEV March und Höfe

Was bedeutet das neue Energiegesetz für Hauseigentümer? Für was und wie können Fördergelder des Kantons Schwyz beantragt werden? Welche technischen Möglichkeiten und/oder Optionen gibt es bei einem Heizungsersatz? Was muss der Hauseigentümer beachten und wie ist vorzugehen?

Darum geht‘s
Die Teilrevision des Energiegesetzes will, dass in der Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser in den Gebäuden im Kanton Schwyz bis 2050 keine fossilen Energien mehr zur Anwendung kommen. Neu sollen Neubauten von aussen möglichst wenig Energie zugeführt werden und einen Teil des Elektrizitätsverbrauchs selbst erzeugen müssen.
Heizungen und Warmwasseranlagen in bestehenden Bauten, die mit fossiler Energie betrieben werden, müssen beim Ersatz neu mindestens zehn Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie abdecken. Die Hauseigentürmer müssen sich somit Gedanken machen, wie sie ihre Liegenschaft in Zukunft mit Energie versorgen. Für diese Entscheidung soll die Veranstaltung Hilfe bieten.

Inhelder Peter, Vorsteher Amt für Umwelt und Energie - Das neue Energiegesetz im Kanton Schwyz
Präsentation

Rickenbach Markus, eidg. dipl. Heinzungsplaner - Heizungsersatz - Vorgehen und Optionen
Präsentation

Medienbericht Lokalzeitung
Fünf Fragen an Peter Inhelder


HEV Schwyz und Umgebung / HEV Arth-Goldau / HEV Küssnacht

Was bedeutet das neue Energiegesetz für Hauseigentümer? Für was und wie können Fördergelder des Kantons Schwyz beantragt werden? Welche technischen Möglichkeiten und/oder Optionen gibt es bei einem Heizungsersatz? Was muss der Hauseigentümer beachten und wie ist vorzugehen?

Darum geht‘s
Die Teilrevision des Energiegesetzes will, dass in der Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser in den Gebäuden im Kanton Schwyz bis 2050 keine fossilen Energien mehr zur Anwendung kommen. Neu sollen Neubauten von aussen möglichst wenig Energie zugeführt werden und einen Teil des Elektrizitätsverbrauchs selbst erzeugen müssen.
Heizungen und Warmwasseranlagen in bestehenden Bauten, die mit fossiler Energie betrieben werden, müssen beim Ersatz neu mindestens zehn Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie abdecken. Die Hauseigentürmer müssen sich somit Gedanken machen, wie sie ihre Liegenschaft in Zukunft mit Energie versorgen. Für diese Entscheidung soll die Veranstaltung Hilfe bieten.

Nauer Arthur, Abt. Leiter Energie und Klima - Das neue Energiegesetz im Kanton Schwyz
Präsentation

HEV Arth-Goldau - EWS
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