HEV-SZ News
Der HEV Schwyz informiert Sie laufend über aktuelle Themen aus der Politik sowie über den Verband vom Kanton Schwyz.
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Die Einladungen bzw. die Abstimmungsunterlagen zu den Generalversammlungen 2021 werden den Mitgliedern separat per Post zugestellt. Bitte beachten Sie allfällige Fristen.
Der Vorstand des HEV Schweiz hat mit 12 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung die NEIN-Parole zur vorliegenden Totalrevision des CO2-Gesetzes beschlossen. Die Vorlage kommt am 13. Juni an die Abstimmungsurne. Erhebungen und Rückmeldungen aus den 125 regionalen HEV-Sektionen zeigen, dass die Meinungen zu dieser Abstimmungsvorlage innerhalb der rund 340'000 Mitglieder enorm breit gefächert sind. Wenn auch die Zielsetzungen der Energiestrategie 2050 im Grundsatz nicht bestritten sind, so ist es aber der von National- und Ständerat beschleunigte Absenkungspfad mit seinen stark verkürzten Investitionszyklen. Der hieraus resultierende massiv erhöhte Kostendruck führt bei einer Mehrheit der HEV-Mitglieder zu einer ablehnenden Haltung. Der Beschluss des Vorstandes widerspiegelt in seinem Ergebnis auch die Meinungsäusserung der Delegiertenversammlung des HEV Schweiz vom Dezember 2020, an der mit einer deutlichen Mehrheit von gut zwei Dritteln der 580 Stimmenden das Referendum zu diesem CO2-Gesetz verlangt wurde.
Der Bundesrat hatte von Beginn weg mietrechtliche Zwangsbestimmungen im Covid-19-Gesetz abgelehnt. Auch der Ständerat stellte sich konsequent gegen die vom Nationalrat eingefügte Zwangsstundung und das Kündigungsverbot. Das Parlament hat nun den Vorschlag der Einigungskonferenz unterstützt und das Covid-19-Gesetz ohne Mietrechtseingriffe verabschiedet. Der HEV Schweiz ist erleichtert über diesen Entscheid. Die Zwangsbeschneidung der Vermieterrechte hätte Probleme verschoben, statt sie zu lösen. Die Auslegung der unklaren Regelungen hätte zudem zu einer Prozessflut geführt.
Wie der Ständerat und Bundesrat lehnt nun nach der dritten Beratung des Covid-19-Gesetzes auch der Nationalrat ein Kündigungsverbot für Vermieter und Verpächter von Geschäftslokalen ab. Er hält aber an der Zwangsstundung bei Nichtzahlung der Miete oder Pacht fest. Der HEV Schweiz hofft, dass diese für Vermieter und Verpächter kostspielige mehrmonatige Zwangsstundung in der Einigungskonferenz gestrichen wird.
Der Ständerat beschäftigte sich heute zum dritten Mal mit den einschränkenden Massnahmen für Vermieter durch Zwangsstundungen und ein Kündigungsverbot im Covid-19-Gesetz und sprach sind erneut klar gegen die Eingriffe ins Mietrecht aus. In der Diskussion im Rat wurde wiederholt deutlich gemacht, dass diese Regelungen keine Probleme lösen. Das Geschäft wird nun am Mittwoch wieder im Nationalrat behandelt. Der HEV Schweiz begrüsst die klare Linie des Ständerats.
Das überarbeitete Covid-19-Gesetz beschränkt die Rechte der Vermieter stark. Während der Bundesrat sowie der Ständerat die Eingriffe ins Mietrecht klar ablehnten, hält der Nationalrat weiterhin an einer gesetzlich verordneten Zwangsstundung von Miet- und Pachtzinszahlungen sowie einem krassen Kündigungsverbot während dem Shutdown und sechs Monate danach fest. Vermieter seinerseits müssen während all dieser Zeit sämtliche Kosten des Mietobjektes vollumfänglich weitertragen. Sie erhalten keinerlei Zahlungsaufschub. Der HEV Schweiz lehnt diese krassen Eingriffe in die Rechte der Vermieter ab.
Das Covid-19-Gesetz des Bundesrats sieht keine Eingriffe ins Mietrecht vor. Der Bundesrat lehnte solche ausdrücklich ab. Der Nationalrat hatte an seiner Sitzung vom 8. März 2021 einen Minderheitsantrag der vorberatenden Kommission zur Aufnahme einschneidender und folgenschwerer Beschränkungen der Vermieterrechte ins Covid-19-Gesetz unterstützt. Der Ständerat hingegen sprach sich gegen die Regelung aus und strich die mietrechtlichen Zwangsbestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid.
Der Ständerat hat am Mittwoch, 10.03.2021, eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» angenommen. Der HEV Schweiz lehnt eine staatliche verordnete Solidarhaftung für Immobilieneigen-tümer bei starken Erdbeben ab und hat keinerlei Verständnis für diesen Entscheid.
Das nachfolgende Info-Dokument (PDF) mit vielen Tipps verschafft Ihnen einen Überblick beim Ausfüllen der aktuellen Steuererklärung 2020.
Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates die Praxisprobleme bei der missbräuchlichen Untermiete und die unsinnige Formvorgabe bei der Unterzeichnung der Mietformulare beheben will. Zudem will die Kommission dem heute vielfach nur schwer durchsetzbaren Nutzungsrecht des Eigentümers besser Rechnung tragen. Der bestehende Rechtsanspruch des Erwerbers, sein Eigenheim zu bewohnen, soll nicht länger Illusion bleiben.
Vor 4 Jahren wurde die Kommissionsinitiative der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben „Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung“ eingereicht. Seitdem haben sich die beiden Kommissionen diverse Male mit dem Vorstoss auseinandergesetzt, die Verwaltung mit Abklärungen beauftragt und es gab ein umfangreiches Vernehmlassungsverfahren mit diversen Varianten und einer grossen Beteiligung. Nun hat die WAK-S zum wiederholten Male keinen Entscheid für eine konkrete Gesetzesvorlage getroffen. Der HEV Schweiz nimmt aber positiv zur Kenntnis, dass die WAK-S die Beratungen der Kommissionsinitiative erneut aufgenommen hat. Sie bestätigt damit einmal mehr den Handlungsbedarf. Das Verschieben der weiteren Beratung auf das zweite Quartal ist allerdings unverständlich. Ziel muss sein, die Gesetzesvorlage in der Frühlingssession im Ständerat zu beraten.
Der Ständerat hat eine Motion für eine umfassende Überprüfung der geltenden Mietzins-regeln verabschiedet. Der HEV Schweiz hält ein umfassendes Mietrechtsprojekt für unre-alistisch. In den letzten Jahren sind solche Grossprojekte im Mietrecht stets gescheitert. Der HEV Schweiz setzt sich stattdessen für die rasche Umsetzung der bereits überwie-senen Vorstösse für die Beweiserleichterung der Ortsüblichkeit der Mietzinse sowie zur Stärkung von Treu und Glauben bei Mietverträgen ein.
Der Bundesrat lehnte einen pauschalen Staatseingriff in bestehende Mietverträge stets ab.
Wie der Nationalrat hat nun auch der Ständerat ein Covid-19-Geschäftsmietegesetz
verworfen. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Ein genereller
Zwang für einen Erlass von 60% der vereinbarten Geschäftsmieten wäre willkürlich und
verfassungswidrig. Zudem zeigen die Erhebungen des Bundes, dass die grosse Mehrheit der
Covid-19-bedingt geschlossenen Mietbetriebe bereits einvernehmliche Vereinbarungen
zwischen Mietern und Vermietern getroffen hat.
Der am 1. Dezember 2020 publizierte mietrechtliche Referenzzinssatz bleibt erwartungsgemäss unverändert auf dem tiefen Stand von 1.25 %. Damit ergibt sich zurzeit kein neuer Anpassungsbedarf für die Mietzinsen.
Der Nationalrat ist dem Antrag seiner Rechtskommission gefolgt und hat den Gesetzesentwurf für ein Covid-19-Geschäftsmietegesetz verworfen. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Ein genereller Zwang für einen Erlass der vereinbarten Geschäftsmietzinsen wäre willkürlich und verfassungswidrig. Zudem zeigen die Erhebungen des Bundes, dass bei der grossen Mehrheit der Covid-19-bedingt geschlossenen Mietbetriebe Mieter und Vermieter bereits eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen haben. Es ist an den Mietparteien, im Bedarfsfall situationsgerechte und nachhaltige Lösungen auszuloten.
Wie die Schwesterkommission des Nationalrats beantragt auch die ständerätliche Kommission mit 8 zu 5 Stimmen ihrem Rat, nicht auf das Covid-19-Geschäftsmietegesetz einzutreten. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Ein genereller Zwang für einen Erlass von 60% der vereinbarten Geschäftsmieten wäre willkürlich und verfassungswidrig. Zudem zeigen die Erhebungen des Bundes, dass die grosse Mehrheit der Covid-19-bedingt geschlossenen Mietbetriebe bereits einvernehmliche Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern getroffen hat.
Die Rechtskommission des Nationalrates hat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz nach ihrer Detailberatung in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt. In der Folge beantragt sie auch dem Rat, das Gesetz in dessen Gesamtabstimmung ebenfalls abzulehnen.
Die vorberatende Kommission des Ständerats (UREK-S) hat am Dienstag einen Vor-stoss zum schweizweiten Erdbebenversicherungs-Obligatorium zwar abgelehnt. Sie hat sich aber knapp für eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Schweizerische Erd-bebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» entschlossen. Der HEV Schweiz hat kein Verständnis für diesen Entscheid.
Entgegen dem Bundesrat und der Rechtskommission will die knappe Mehrheit des Nationalrates die Vermieter von Geschäftsräumen mittels Staatszwang für die Corona-bedingten Betriebsschliessungen haftbar machen. Er unterstützte in der Sondersession ein Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Dieses zwingt die Vermieter von Geschäftsräumen rückwirkend generell zu 60% Mieterlass – und zwar ungeachtet der konkreten Auswirkungen und finanziellen Verhältnisse der Mietvertragsparteien. Der HEV Schweiz hält einen solchen Zwangseingriff für willkürlich, ungerecht und verfassungswidrig. Die Umsetzung des Gesetzes führt in der Praxis zu enormen Abgrenzungsproblemen und Rechtsstreiten.
Der Vorschlag für das Covid-19-Geschäftsmietegesetz ist vor der Rechtskommission des Nationalrates gescheitert. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Die Kommission hat damit den erhobenen Fakten Rechnung getragen. Ein genereller Zwang für einen Erlass von 60% der vereinbarten Geschäftsmieten wäre willkürlich und verfassungswidrig. Zudem weisen die Erhebungen des Bundes bei der Mehrheit der Covid-19-bedingt geschlossenen Mietbetriebe bereits einvernehmlich getroffene Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern aus.
Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Monitoring mit fundierten Erhebungen zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geschäftsmieter bestätigt den Bundesrat in seiner Haltung, dass Eingriffe in die Geschäftsmietverträge weder nötig noch angemessen sind. Die fundierten Erhebungen zeigen, dass die grosse Mehrheit der Mietparteien bereits Lösungen ausgehandelt hat. Zudem sind weder die Zahl der Firmenkonkurse noch die Anzahl Streitigkeiten vor den Schlichtungsbehörden angestiegen. Das vom Parlament geforderte Geschäftsmietegesetz für einen globalen undifferenzierten Zwangserlass ist verfehlt. Es ist an den Parteien situationsgerechte Lösungen im Einzelfall auszuhandeln.
Der HEV Schweiz lehnt das vorgeschlagene Geschäftsmietegesetz ab. Dieses greift rückwirkend in die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Mietparteien ein. Damit verletzt das Gesetz sowohl die verfassungsrechtlich geschützte Wirtschaftsfreiheit wie auch die Eigentumsgarantie. Zudem stellt die undifferenzierte Zwangsregelung einen massiven Verstoss gegen die Rechtsgleichheit von Mietern und Vermietern dar.
Sämtliche Generalversammlungen der HEV Sektionen im Kanton Schwyz wurden verschoben oder werden in Anlehnung an die Covid-19-Verordnung 2 schriftlich abgehalten.
Der hypothekarische Referenzzinssatz für die Mieten bleibt auch nach seiner jüngsten Publikation vom 1. September weiterhin auf dem bisher erreichten Tiefstand von 1,25 Prozent.
Der HEV Schweiz bedauert, dass die Mehrheit der Rechtskommission des Ständerates die problematischen Regeln des Bundesgerichts zur Ertragsberechnung im Mietrecht nicht nach wirtschaftlich realistischen Kriterien aktualisieren will. Begrüssenswert ist jedoch, dass die Mehrheit der Kommission endlich dem Rechtsanspruch des Erwerbers, sein Eigenheim zu bewohnen, innert nützlicher Frist zum Durchbruch verhelfen will.
während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronovirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz)
Vernehmlassung vom HEV Kanton Schwyz an das schwyzerische Baudepartement.
Der am 2. Juni 2020 publizierte mietrechtliche Referenzzinssatz bleibt erwartungsgemäss unverändert bei 1.25 %. Damit ergibt sich zurzeit kein neuer Anpassungsbedarf bei den Mieten.
Die durch COVID-19 ausgelöste Lage und die darauffolgenden Anordnungen durch den Bundesrat sind einschneidend. Sie fordern gleichermassen unsere Bevölkerung, die Wirtschaft und auch die Eigentümer, Vermieter und Mieter. Der HEV Schweiz fordert alle Seiten zur gegenseitigen Solidarität auf.
Der Bundesrat hat gestern erstmals seit dem 2. Weltkrieg Notrecht in Kraft gesetzt. Die durch COVID-19 ausgelöste Lage und die darauffolgenden Anordnungen durch den Bundesrat sind einschneidend. Sie fordern unsere Bevölkerung, die Wirtschaft und ebenso die Vermieter und Mieter.