Parlament unterstützt Abschaffung der Besteuerung der «Eigenmiete»
Beide Räte haben in der Schlussabstimmung dem Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Nach fast acht Jahren Beratung hat das Parlament eine Vorlage zur längst fälligen Abschaffung der Besteuerung der fiktiven «Eigenmiete» verabschiedet. Der HEV Schweiz hat sich stets konsequent für eine ausgewogene Lösung zur Abschaffung der Eigenmietwertsteuer eingesetzt.
Auslöser für die Vorlage zur Abschaffung der Besteuerung der «Eigenmiete» bei selbstgenutztem Wohneigentum war die HEV-Petition «Eigenmietwert abschaffen», die 2016 innert kürzester Zeit von mehr als 145'000 Personen unterzeichnet worden war. Das geltende System der Wohneigentumsbesteuerung ist unbefriedigend und ungerecht. Nach jahrelanger Beratung ist nun ein tragfähiger Kompromiss gelungen:
- Keine Einkommensbesteuerung einer fiktiven «Eigenmiete» mehr für selbstgenutztes Wohneigentum. Der Wegfall der aufwendigen und umstrittenen Besteuerung der «Eigenmiete» wird zu einer erheblichen Vereinfachung des Steuersystems führen.
- Abbau der Privatverschuldung: Die Begrenzung des Abzugs für private Schuldzinsen (gemäss einer quotal-restriktiven Berechnung) und die generelle Streichung des bisher zusätzlichen Schuldzinsabzugs bis zu CHF 50’000 führen zu einer Verbesserung der Finanzstabilität der Schweiz und werden dafür sorgen, dass die stetig steigende Privatverschuldung nicht mehr gefördert und deshalb sinken wird.
- Förderung des Wohneigentumserwerbs: Mit dem zeitlich und betragsmässig begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllt. Jungen Familien soll der Zugang zu Wohneigentum erleichtert werden. So wird sichergestellt, dass Wohneigentum für Junge kein Traum bleibt.
- Systemkonforme Streichung der Abzüge: Mit dem Wegfall der steuerlichen «Eigenmiete» entfallen konsequenterweise die Abzugsmöglichkeiten für diese Liegenschaften in bisheriger Form, z.B. für den Unterhalt oder Versicherungsprämien. Zur Förderung von energetischen Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen haben die Kantone die Kompetenz, die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beizubehalten.
- Keine Benachteiligung von privaten Vermietern: Vermieter, die weiterhin Miet- und Pachtzinsen aus ihrer Miet-Liegenschaft versteuern müssen, können auch die damit zusammenhängenden Unterhaltskosten, Schuldzinsen etc. weiterhin abziehen.
Das Parlament hat das Inkrafttreten des verabschiedeten Bundesgesetzes über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung an eine Verfassungsänderung geknüpft. Diese gibt den Kantonen die Möglichkeit, eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften einzuführen. Tourismuskantone sollen damit die Steuerausfälle aus der Eigenmietwert-Besteuerung von selbstgenutzten Zweitwohnungen kompensieren können. Diese Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum.
Der HEV Schweiz setzt sich überzeugt und engagiert für die Abschaffung dieser Strafsteuer für Wohneigentümer ein. Es ist Zeit, dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung Rechnung zu tragen und das selbstgenutzte Eigentum zu stärken.
Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 20. Dezember 2024
Nein zu Mietrechtsvorlagen löst keine Probleme
Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 24. November 2024
Nein zu Mietrechtsvorlagen löst keine Probleme
Die Stimmbevölkerung hat am 24. November die beiden Mietrechtsvorlagen bezüglich Eigenbedarf und Untermiete verworfen. Der HEV Schweiz bedauert diese Entscheide. Die Vorlagen hätten mehr Rechtssicherheit gebracht. Davon hätten Mieter, Vermieter wie auch Untermieter profitiert. Die Ablehnung ist eine verpasste Chance. Viele Probleme mit Missbräuchen bleiben damit weiterhin ungelöst.
Heute hat die Stimmbevölkerung zu den beiden Mietrechtsvorlagen knapp Nein gesagt. Der HEV Schweiz bedauert diese Entscheide. Die Vorlagen hätten die Rechtssicherheit erhöht. Dies wäre sowohl Mietern, Untermietern wie auch Vermietern zugutegekommen. Nun bleiben die Probleme mit Missbräuchen weiterhin ungelöst.
«Die punktuellen Änderungen im Mietrecht hätten die Transparenz erhöht, was insbesondere auch Untermieter geschützt hätte», sagt Nationalrat und HEV-Präsident Gregor Rutz. «Der Entscheid muss als verpasste Chance bezeichnet werden. Die Totalopposition des Mieterverbands war nicht zum Vorteil seiner Mitglieder.»
«Die Diskussion vor der Abstimmung hat die Sensibilität für Transparenz und nachvollziehbare, schriftliche Absprachen zwischen Mieter und Vermieter erhöht», ergänzt Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Die Mitte/VS). «Insbesondere wurde klar, dass auch der Mieterverband genau dies seit Jahren empfiehlt und die linken Städte sowie auch Wohngenossenschaften dies bezüglich ihrer eigenen Wohnungen vorschreiben.»
Handlungsbedarf bleibt bestehen
Der Bund für mehr Wohnraum dankt allen Beteiligten für die Unterstützung und wird sich weiterhin für Verbesserungen einsetzen. Wir werden uns deshalb für einen fairen, gut funktionierenden Wohnungsmarkt, den Bau von genügend Wohnungen und für den Abbau von unnötigen Hürden engagieren.
Der Bund für mehr Wohnraum wurde von Persönlichkeiten und Verbänden gegründet, die sich in der Wohnungspolitik engagieren respektive die Eigentümerschaft, die Bau- und Immobilienwirtschaft und die Genossenschaften in der Schweiz vertreten. Er setzt sich ein für den Bau von genügend Wohnungen in der Schweiz, für den Abbau der vielen unnötigen Hürden und Einschränkungen sowie für einen fairen, gut funktionierenden Wohnungsmarkt. Hierfür hat er das «Wohnungspolitische Manifest» mit zahlreichen konkreten Forderungen lanciert.
Kommission beseitigt Hürden für die Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer
Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 12. November 2024
Kommission beseitigt Hürden für die Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer
Die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben hat erneut die Vorlage zur Abschaffung der «Eigenmiete» beraten. Sie will gleich beide Differenzen zwischen den Ratsbeschlüssen beseitigen. Zum einen beantragt sie dem Ständerat nun einen vollständigen Systemwechsel, d.h. die Abschaffung der «Eigenmiete» auch für Zweitwohnungen. Dadurch würde das Steuersystem massgeblich vereinfacht. Auch beim Abzug für private Schuldzinsen will die Kommissionsmehrheit dem Nationalrat entgegenkommen und unterstützt den «quotal-restriktiven» Schuldzinsabzug. Dieser ist allerdings in der Praxis hochkompliziert. Der HEV Schweiz unterstützt die Minderheit der Kommission, die am bisherigen Beschluss des Ständerates für einen Schuldzinsabzug in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge festhält.
Beide Räte haben das Bundesgesetz über die Wohneigentumsbesteuerung bereits zweimal beraten. Es bestehen allerdings in zwei Punkten weiterhin Differenzen: Bei der Frage, ob die «Eigenmiete» auch für Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll sowie beim Abzug für private Schuldzinsen.
Gemäss Nationalrat und nun auch der Kommission des Ständerates soll die «Eigenmiete» für alle selbstgenutzten Liegenschaften abgeschafft werden. Der HEV Schweiz zeigt sich gegenüber einem generellen Systemwechsel grundsätzlich offen und begrüsst, dass die Differenz damit bereinigt werden soll. Das schafft eine grössere Akzeptanz der Vorlage, insbesondere, weil eine Mehrheit der Kantone sich anlässlich der Vernehmlassung für einen generellen Systemwechsel inklusive Zweitliegenschaften ausgesprochen hatte. Aufgrund der drohenden Steuerausfälle droht allerdings Gegenwind aus den Tourismuskantonen. Die vorgeschlagene Einführung einer kantonalen Kompetenz für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zur Kompensation dieser Steuerausfälle bedingt eine Verfassungsänderung und damit eine zwingende Volksabstimmung.
Beim Schuldzinsabzug sprach sich der Ständerat bisher bereits zweimal für einen privaten Schuldzinsabzug in Höhe von maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge aus. Ein solcher Abzug gewährleistet, dass die privaten Eigentümer von Mietliegenschaften nicht benachteiligt werden. Diese müssen weiterhin ihre Mietzinseinnahmen versteuern und müssen daher im Gegenzug auch ihre Aufwendungen zumindest teilweise steuerlich in Abzug bringen können, denn: Wer einen Ertrag (z.B. Mieteinnahmen) versteuert, muss auch die damit verbundenen Kosten für die Schuldzinsen abziehen können. Der Nationalrat unterstützte einen «quotal-restriktiven» Abzug (basierend auf der Quote von unbeweglichem Vermögen ohne selbstgenutztes Wohneigentum am Gesamtvermögen). Die Mehrheit der Kommission des Ständerates will nun auf diese hochkomplizierte Lösung des Nationalrats einschwenken. Ein solcher Vorschlag ist administrativ äusserst aufwendig und läuft der angestrebten administrativen Vereinfachung des Steuersystems zuwider. Der HEV Schweiz unterstützt daher den Antrag der Minderheit der Kommission, die am Beschluss des Ständerates festhalten will, wonach private Schuldzinsen bis zu maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge möglich sind.
Die Vorlage geht nun in der Wintersession erneut in den Ständerat.
Für faire Regeln und gegen Missbrauch!
Medienmitteilung Komitee «2 x JA zum Mietrecht», Bern, 8. Oktober 2024
Volksabstimmung vom 24. November 2024 – 2 x JA zum Mietrecht
Das Komitee «2 x JA zum Mietrecht» hat am 8. Oktober in Bern die Kampagne zu den Volksabstimmungen vom 24. November 2024 lanciert. Die beiden Mietrechts-Vorlagen zur Untermiete und zum Eigenbedarf sorgen für faire und klare Regeln, schaffen Rechtssicherheit und schützen vor Missbrauch. Davon profitieren insbesondere auch Mieterinnen und Mieter.
Am 24. November 2024 stimmt die Schweizer Bevölkerung über zwei Gesetzesänderungen ab, die das Mietrecht betreffen. Einerseits geht es darum, Missbräuche bei der Untermiete zu verhindern und für Rechtssicherheit zu sorgen. Andererseits braucht es endlich klare Voraussetzungen beim Eigenbedarf: Wenn Eigentümer von Wohnungen und Geschäftsräumen einen bedeutenden Eigenbedarf haben, sollen sie ihr Eigentum innerhalb einer absehbaren Frist nutzen können.
Die beiden Vorlagen beinhalten geringfügige Anpassungen und betreffen nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter werden dadurch keinesfalls geschwächt. Die Gesetzesänderungen haben aber eine sehr positive Wirkung: Sie sorgen für faire und klare Regeln. Sie schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Und sie schützen vor Missbrauch.
«Es ist erstaunlich, dass die Linke das Referendum gegen die beiden Mietrechts-Vorlagen ergriffen hat. Denn von mehr Rechtssicherheit und weniger Missbrauch profitieren insbesondere auch die Mieterinnen und Mieter», sagte Nationalrat Gregor Rutz (SVP/ZH) an der Medienkonferenz des Komitees «2 x JA zum Mietrecht» in Bern.
Mietrechts-Vorlage zur Untermiete
Auch bei einem Ja zur Vorlage betreffend Untermiete dürfen Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung oder einzelne Zimmer weiterhin untervermieten. Zum Beispiel, wenn sie einen Auslandaufenthalt absolvieren und danach in ihre Mietwohnung zurückkehren wollen. Oder wenn sie als Hauptmieter eine WG bilden möchten. Das Gleiche gilt für Geschäftslokale. Für die Untermiete ist bereits heute die Zustimmung des Vermieters erforderlich, und die Wohnung darf nicht überteuert untervermietet werden. Diese Vorgaben werden heute jedoch vielfach nicht eingehalten. Daher sollen Mieterinnen und Mieter künftig ein schriftliches Gesuch an den Vermieter stellen müssen, wenn sie ihre Wohnung untervermieten wollen. Und sie benötigen auch die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Dabei darf der Vermieter eine Untervermietung insbesondere dann ablehnen, wenn sie länger als zwei Jahre dauern soll oder überteuert ist. So können Missbräuche künftig besser verhindert werden. Untervermietungen von mehr als zwei Jahren sind jedoch weiterhin zulässig, wenn sich beide Seiten darauf einigen.
«Wenn es um die Untermiete geht, bereichern sich Menschen oft ungerechtfertigt und nutzen die Wohnungsknappheit aus. Indem Abmachungen schriftlich festgehalten und Kriterien verbindlich definiert werden, schaffen wir Rechtssicherheit für alle Beteiligten», sagte Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS) an der Medienkonferenz. «Von dieser Lösung profitieren insbesondere Untermieter, weil sie vor Missbrauch und Willkür geschützt werden.»
Mietrechts-Vorlage zum Eigenbedarf
Heute sind die Bedingungen für eine Kündigung wegen dringenden Eigenbedarfs unklar, was oft zu langwierigen Verfahren führt. Es herrscht Rechtsunsicherheit für Eigentümer und Mieter. In der Revision des Mietrechts wird nun präzisiert, dass der Eigenbedarf bedeutend und aktuell sein muss. Dabei handelt es sich um ein objektiv feststellbares Bedürfnis, welches von den Gerichten streng geprüft wird. Die Mietrechts-Vorlage zum Eigenbedarf gewährleistet eine faire Interessenabwägung und liegt damit im Interesse von Mietern und Vermietern. Und die Mieter haben weiterhin das Recht, Entscheide vor Gericht anzufechten.
«Auch für die Unternehmen ist die Revision von grosser Bedeutung. Wenn ein KMU wächst, benötigt es oft neue, grössere Räumlichkeiten. So können Arbeitsplätze nachhaltig geschaffen werden», sagte Nationalrat Vincent Maitre (Die Mitte/GE). Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Die Mitte/VS) stellte die beiden Mietrechts-Vorlagen in einen grösseren Zusammenhang: «Die Linke will den privaten Wohnungsbau immer weiter einschränken und regulieren. Im Gegensatz dazu engagiert sich der Bund für mehr Wohnraum dafür, dass die richtigen Anreize für den Bau von Wohnungen gesetzt und dass Überregulierung und Bürokratie abgebaut werden. Dazu gehört auch, dass im Mietrecht faire Regeln gelten.»
Auch Bundesrat und Parlament empfehlen die beiden Mietrechts-Vorlagen zur Annahme.
Wohnen für alle verteuern? Nein zu diesem CO2-Gesetz!
Im Gesamtfazit des HEV Schweiz zeigt sich für die aktuell vorliegende, am 13. Juni zur Abstimmung anstehende Totalrevision des CO2-Gesetzes: zu einseitig, zu tiefgreifend und damit für viele Wohneigentümer finanziell nicht verkraftbar.
- Der Gebäudebereich konnte den Treibhausgasausstoss gegenüber 1990 bis 2019 um 34% senken. Dies entspricht bereits dem Zielwert von 2030 für den gesamten Ausstoss. Der Gebäudebereich ist entsprechend auf Zielkurs. Im Vergleich dazu nahm im selben Zeitraum der Ausstoss im Bereich Verkehr um 1% gegenüber 1990 zu.
- Der in diesem CO2-Gesetz für Gebäude bereits ab 2023 vorgesehene Grenzwert von 20 kg CO2 pro m2 beheizte Fläche führt dazu, dass bereits ab 2023 bei 75% der Bauten bei einem Heizungsersatz zusätzliche Sanierungsmassnahmen durchgeführt oder das Heizsystem (Energieträger) gewechselt werden müssten. Bei den meisten Häusern ist bspw. ein Umstieg auf Wärmepumpen nicht ohne zusätzliche Massnahmen möglich.
- Der Fokus des CO2-Gesetzes ist einseitig auf die Treibhausgasreduktion gerichtet und klammert den damit verbundenen steigenden Strombedarf aus. Eine Studie der Empa rechnet aufgrund der Substitution von fossilen Treib- und Brennstoffen mit einem Strommanko von jährlich 15.9 TWh. Dabei wird sich insbesondere im Winterhalbjahr ein ungedeckter Bedarf von bis zu 18.4 TWh ergeben (entspricht beinahe der Leistung aller vier sich in der Schweiz noch in Betrieb befindenden Kernkraftwerke). Dies in einer Phase des Jahres, in der auch die umliegenden Länder mehr Strom benötigen als sie produzieren werden.
- Die erreichte Treibhausgasreduktion konnte bei einem gleichzeitigen Bevölkerungswachstum von 27% und einer Zunahme der Wohnflächen um ganze 46% realisiert werden. Unter Berücksichtigung der heutigen Wohnflächen entspricht die erreichte Treibhausgasreduktion 70% gegenüber 1990.
- Die Kosten für einen Heizungsersatz können sich je nach Objekt und Lage aufgrund der zusätzlichen Dämmmassnahmen gegenüber den Kosten des Heizungsaggregats verdrei- bis verfünffachen. Der kritische Punkt liegt beim unmittelbar und voll aufzubringenden Investitionsvolumen. Bei Einfamilienhäusern werden Kosten beim Heizungsersatz von 50’000 Franken bis über 100’000 Franken entstehen.
- Allein die HEV-Mitglieder investieren jährlich rund 9.5 Milliarden Franken in ihre Liegenschaften. Hochgerechnet auf den gesamten Wohnimmobilienmarkt ergibt dies Investitionen von rund 20 Milliarden Franken jährlich. Ein Grossteil dieser Massnahmen hat auch positive Auswirkungen auf die Energieeinsparungen und den Treibhausgasausstoss.
- Bei einem Einfamilienhaus mit einem Bedarf von jährlich 3’000 Liter Heizöl, kostet deren Beschaffung aktuell rund 2’472 Franken (Stand 23. März 2021). Mit dem vollen Aufschlag der CO2-Abgabe von 210 Franken pro Tonne CO2, müssen für diesen Jahresbedarf zukünftig 3’387 Franken hingeblättert werden. Das ist eine Preissteigerung von 37% – oder eben rund neun Mal die 100 Franken, welche gemäss Bundesrätin Simonetta Sommaruga das neue CO2-Gesetz eine vierköpfige Familie jährlich kosten soll!
- Als einziger Bereich wird für den Gebäudesektor bereits im Gesetz ein verbindlicher Zielwert von minus 50% des Treibhausgasausstosses bis 2027 vorgesehen. Dies obwohl der Gebäudebereich bis anhin am stärksten zur Senkungsleistung beigetragen hat.
- Die sukzessive Absenkung des Grenzwertes um jeweils fünf Kilogramm alle fünf Jahre führt dazu, dass bei einem Heizungsersatz ab 2033 praktisch nur noch Wärmepumpen oder Holzheizungen in Frage kommen. Entsprechend besteht wenig Anreiz, die Verluste über die Gebäudehülle mittels Erneuerungsmassnahmen zu verringern. Dies wird dazu führen, dass massiv mehr Strom zur Beheizung der Liegenschaften benötigt werden wird, insbesondere in den Wintermonaten.
- Die CO2-Abgabe soll von heute 96 Franken pro Tonne CO2 auf bis zu 210 Franken erhöht werden können. Diese Verdoppelung entspricht 55 Rappen pro Liter Heizöl. Fortan wird demnach die Hälfte des Heizölpreises rein aus den CO2-Abgaben bestehen.
- An die versprochenen Fördergelder aus der CO2-Abgabe werden laufend höhere Anforderungen geknüpft. Zudem können die Kantone die Gelder nur beziehen, wenn auch seitens Kanton massive Förderprogramme gesprochen werden.
NEIN zur Mieterverbandsinitiative; „mehr bezahlbare Wohnungen“
In einer Volksinitiative verlangt der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV), dass zukünftig 10 Prozent aller neu gebauten Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden müssen. Ausserdem sollen Sanierungen nicht zum Verlust von preisgünstigem Wohnraum führen.
Am 9. Februar 2020 stimmen wir über die Initiative „mehr bezahlbare Wohnungen“ des Mieterinnen- und Mieterverbands ab. Die Forderungen sind happig: Im Gegensatz zu heute soll nicht mehr der Wohnungsbau im Allgemeinen gefördert werden, sondern nur noch der Bau preisgünstiger Wohnungen. Nach dem Willen der Initianten sollen Sanierungen nicht mehr zum Verlust von preisgünstigen Wohnungen führen und der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen am gesamten Neubau soll 10 Prozent betragen. Zusätzlich sollen die Gemeinden und Kantone ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einführen können.
Teuer und unrealistisch
Die Forderungen sind weder marktkonform noch realistisch. Heute beträgt der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen am gesamten Neubaubestand etwa drei Prozent. Um die Forderung der Initianten zu erfüllen, müssten also mehr als dreimal so viele Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden – und das jedes Jahr und in der ganzen Schweiz. Um dieses Ziel zu erreichen, würden fünfmal mehr Darlehen und damit zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von 120 Millionen Franken pro Jahr benötigt. Die Quote in der Bundesverfassung würde den Bund zwingen, in den Bau von gemeinnützigen Wohnungen zu investieren, auch wenn gar kein Bedarf bestehen sollte. Die Forderung, dass günstige Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden sollen, verkennt zudem, dass auch private Investoren in der Lage sind, solche Wohnungen zu bauen und dies auch tun.
Unflexibel und bürokratisch
Die Frage stellt sich, wie die Quote von 10 Prozent umgesetzt werden soll und ob sie für die ganze Schweiz oder auch kantonal und sogar lokal erreicht werden müsste. Eine Variante wäre die oben beschriebene massive Ausweitung der Subventionen. Ob es dann ausreichend Genossenschaften gäbe, die Projekte einreichen ist aber nicht sicher. Denkbar wäre aber auch, dass der Bund Baubeschränkungen für Investoren erlassen könnte, um die Quote zu erreichen. Dadurch könnten insgesamt weniger Wohnungen pro Jahr erstellt werden als bisher, was nicht im Sinne der Mieter sein kann, da sich dadurch das Angebot noch verknappen würde und die Mieten steigen würden. Abgesehen davon müsste ein administrativer Aufwand betrieben werden, um die Einhaltung der Quoten zu überprüfen. Dies dürfte dazu führen, dass bei jeder Baubewilligung überprüft werden muss, ob es sich beim Bauherrn um eine gemeinnützige Organisation handelt. Dadurch würden Baubewilligungen noch komplizierter und langwieriger.
80‘000 leere Wohnungen
Diverse Analysen zeigen, dass sich der Mietwohnungsmarkt entspannt hat: Es stehen mehr Wohnungen zur Verfügung und die Angebotsmieten sind seit 2016 rückläufig. Gemäss Bundesstatistik standen am 1. Juni 2019 in der Schweiz knapp 80‘000 Wohnungen leer. Dies ist der höchste Wert seit dem Jahr 1999 und entspricht etwa dem Wohnungsbestand der Stadt Bern. Die Insertionszeiten von Mietwohnungen auf Internetplattformen haben zugenommen und an gewissen Orten locken die Vermieter bereits mit Gratismonaten und anderen Zusatzangeboten. Dies zeigt klar auf, dass es mehr leere Wohnungen gibt und die Auswahl für die Mietinteressenten steigt.
In den grossen Städten wie Genf, Basel oder Zürich ist die Nachfrage nach Wohnraum nach wie vor hoch und die Leerwohnungsquoten tief. Wenn Wohnungen nahtlos weitervermietet werden, tauchen sie aber nicht in der Leerwohnungsstatistik auf – allein innerhalb der Stadt Zürich sind im vergangenen Jahr 47‘000 Haushalte umgezogen, das entspricht etwas mehr als jedem fünften Haushalt. In all diesen Fällen war die Wohnungssuche also erfolgreich.
Hinzu kommt, dass die grossen Schweizer Städte bereits eine eigenständige Wohnungspolitik haben, um preisgünstige Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Das geht aus einem Bericht des Bundes hervor. In Zürich sind bereits 25 Prozent der Wohnungen im Besitz gemeinnütziger Wohnbauträger – die 10 Prozent Quote wäre hier also längst übererfüllt. Dort, wo es am ehesten nötig wäre, würde die Initiative also gar nichts bringen.
Eine Viertelmilliarde für den gemeinnützigen Wohnungsbau
Die Wohnraumversorgung in der Schweiz primär der Privatwirtschaft zu überlassen. Dies sehen auch Bundesrat und Parlament so und haben die Initiative abgelehnt. Allerdings machen sie einen indirekten Gegenvorschlag: Wenn die Initiative zurückgezogen wird oder vom Volk abgelehnt wird, soll der Fonds de Roulement innerhalb der nächsten zehn Jahre um 250 Millionen Franken aufgestockt werden. Der Fonds de Roulement ist das Förderinstrument des Bundes für den gemeinnützigen Wohnungsbau und ist aktuell mit 510 Millionen Franken dotiert. Jährlich wird mit diesen Mitteln der Bau von ca. 1500 Wohnungen subventioniert.
HEV Schweiz/ 14.11.2019
Zersiedelungsinitiative abgelehnt
Der HEV Schweiz ist erfreut, dass das Stimmvolk die Zersiedelungsinitiative abgelehnt hat. Der absolute Einzonungsstopp konnte damit abgewendet werden. Dies anerkennt die Wirkung des revidierten Raumplanungsgesetzes und dessen Rückhalt in der Be-völkerung. Es zeigt aber auch, dass Schweizerinnen und Schweizer keinen Stillstand wollen.
Die Zersiedelungsinitiative wurde mit 63.7 Prozent deutlich abgelehnt. Aus allen Kantonen kam ein klares NEIN. Für den HEV Schweiz ist dieses Resultat erfreulich.
Die Anstrengungen der Kantone und Gemeinden, die in den letzten fünf Jahren ihre Richtpläne und Bauordnungen an das 2014 revidierte Raumplanungsgesetz angepasst haben, werden von der Bevölkerung gewürdigt. Nun, da die Abstimmung vorbei ist, können sie sich auf dessen vollständige Umsetzung konzentrieren. Das Korsett, das dem Siedlungs-gebiet mit dem RPG 1 angelegt wurde, ist eng genug. Die Zersiedelungs-initiative wäre deutlich zu weit gegangen und hätte die Entwicklung der Schweiz blockiert. Auch mit den bestehenden Massnahmen wird die Verdichtung der Städte und Gemeinden weiter vorangetrieben.
All diejenigen, welche der Zersiedelungsinitiative zugestimmt haben, sind nun aufgefordert, die Verdichtung der Siedlungsgebiete nicht durch allerlei Einsprachen (Schattenwurf, Denkmal- und Heimatschutz usw.) zu verhindern.
Mit dem Abstimmungsergebnis ist nun auch der Weg frei für die parlamentarische Debatte zur zweiten Etappe der Raumplanungsrevision, bei der es um das Bauen ausserhalb der Bauzonen geht.
Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 10.02.2019
Kein Referendum gegen Planungs-+ Baugesetz durch den HEV Kanton Schwyz
Der HEV Kanton Schwyz hat anlässlich seiner Delegiertenversammlung vom 20. März 2018 entschieden, kein Referendum gegen die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes zu ergreifen. Bedauert wird aber, dass mit der Vorlage, entgegen den ursprünglichen Aussagen des Regierungsrates, nicht nur das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum umgesetzt worden ist. Ebenfalls bedauert wird, dass keine Transparenz bei der Mittelverwendung geschaffen worden ist und auch eine klare Definition wichtiger Begriffe, wie „Aufzonung“ und „Umzonung“ fehlt. Hier besteht noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf, sollen künftige Rechtsstreitigkeiten verhindert werden. Diese Regelungen können aber auch ohne Referendum getroffen werden, weswegen der HEV Kanton Schwyz auf die Ergreifung des Referendums verzichtet.
Medienmitteilung v. 22.03.2018:
RA Roman Weber, Geschäftsführer HEV Kanton Schwyz
Lösung beim Eigenmietwert – ein weiterer Schritt in die richtige Richtung
Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) zeigt sich erfreut, dass auch die WAK-N die parlamentarische Initiative "Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung" einstimmig unterstützt. Der HEV Schweiz hatte mit seiner Petition Druck für eine Lösung bei der Wohneigentumsbesteuerung gemacht. Die ständerätliche Kommission wird nun einen konkreten Gesetzesvorschlag ausarbeiten.
Anfang des Jahres reichte die ständerätlichen Kommission WAK eine Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ein. Die sehr offen gehaltene Initiative fordert einen generellen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. Die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, nicht aber für Zweitliegenschaften, soll künftig entfallen. Im Gegenzug werden auch die Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen, Unterhaltskosten und andere Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Immobilie aufgehoben. Der Vorstoss sieht einzig vor, dass nach Massgabe der Verfassungsbestimmungen das Wohneigentum gefördert werden muss.
Der Vorstand des HEV Schweiz begrüsste die Bemühungen um eine Lösung bei der Eigenmietwertproblematik und bietet Hand für eine faire Lösung. Der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff, findet passende Worte: «Die Politik hat den akuten Handlungsbedarf endlich erkannt. Vor allem für die Wohneigentümer/innen, welche ihre Schulden abbezahlt haben, muss Gerechtigkeit geschaffen werden, d.h. der unsinnige Eigenmietwert muss weg.» Mit der Zustimmung der nationalrätlichen Schwesterkommission ist ein wichtiger Schritt zu einer Lösung beschritten worden. Nun ist die ständerätliche Kommission gefordert, baldmöglichst einen konkreten Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Der HEV Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Interessen der Wohneigentümer im Parlament weiterhin beachtet werden und die Ausarbeitung der Gesetzesvorlage zügig erfolgt.
Wie auch bereits die WAK-S hat die WAK-N die HEV-Petition "Eigenmietwert abschaffen", die eine Lösung bei der Eigenmietwertproblematik fordert und von über 145‘000 Personen unterzeichnet wurde, zurückgestellt. Der HEV Schweiz begrüsst, dass mit der Sistierung der Petition weiterhin ein Druckmittel aufrechterhalten wird für den Fall, dass der vorgeschlagene generelle Systemwechsel im Parlament nicht unterstützt wird.
Der vorgesehene Systemwechsel für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz ist eine geeignete Möglichkeit, die Eigenmietwertproblematik zu lösen und die unfaire Belastung der Wohneigentümer zu beenden. Dem HEV Schweiz ist es ein grosses Anliegen, dass auch bei einem generellen Systemwechsel der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllt wird. Auch für Junge muss der Traum vom Eigenheim – trotz der hohen Kosten – realisierbar sein.
Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 16. August 2017
Schaden für Hauseigentümer abgewendet
Der HEV Schweiz nimmt mit grosser Freude das deutliche Nein zur Volksinitiative "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" zur Kenntnis. Damit konnten rigorose Vorschriften aber auch massive Lenkungsabgaben sowie hohe Zusatzkosten für die Schweizer Wirtschaft und Hauseigentümer abgewendet werden. Offenbar goutiert die Bevölkerung eine weitere Verteuerung des Wohnens nicht mehr.
Das deutliche Nein von Volk und Ständen zur "grünen Wirtschaft" zeigt, dass die Bevölkerung die bereits grossen Bemühungen der Schweizer Wirtschaft in die Richtung von mehr Nachhaltigkeit und Ökologie anerkennt. Gerade im Gebäudebereich wird schon viel getan. "Jährlich investieren Hauseigentümer freiwillig viele Milliarden in die Sanierung von Altbauten. Fenster werden ersetzt, Heizungen optimiert und alternative Energiesysteme installiert", betont NR Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz. Dies dürfte viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überzeugt haben. Hinzu kommt, dass heutige Neubauten um ein Vielfaches effizienter geworden sind und der technische Fortschritt weitergeht, ohne Zwang und neue Steuern.
Extreme Auswirkungen für Hauseigentümer und Mieter abgewendet
Bei einer Annahme der Initiative hätten unzählige neue Steuern, Vorschriften und Verbote die Kosten für Bauen und Wohnen noch mehr in die Höhe getrieben. Auch alltägliche Dinge wie Warmwasser oder Heizen wären massiv teurer geworden. Offenbar ist eine grosse Mehrheit der Bevölkerung nicht bereit, noch mehr Kosten im Wohnbereich auf sich zu nehmen. Anders ist diese klare Abfuhr für die linksgrüne Initiative kaum zu erklären.
Eigene Kampagne des HEV Schweiz erfolgreich
Der HEV Schweiz hat angesichts der grossen Betroffenheit der Hauseigentümer eine eigene Abstimmungskampagne auf nationaler Ebene geführt. Zahlreiche eidgenössischen Parlamentarier und Parlamentarier unterstützten diese Kampagne, deren Sujet "NEIN zur giftgrünen Steuerschlange" an die Bevölkerung appelliert hat. Offenbar hat sich dieser Einsatz gelohnt und die Kampagne konnte die Bevölkerung mit ihren Argumenten überzeugen.
Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 25. September 2016
HEV nimmt Stellung zur Steuerpolitik
HEV für schlanken Richtplan
Der HEV Kanton Schwyz hat Ende Oktober 2015 seine Vernehmlassung zum kantonalen Richtplan 2015 eingereicht.
Die Richtung des Richtplans stimmt grundsätzlich. Er ist aber zu detailliert und umfangreich ausgefallen. Der Richtplan enthält zu viele konkrete Vorgaben, die im Endeffekt dazu führen, dass Bauvorhaben durch Einsprachen, welche ihr Argumentarium aus dem Richtplan ziehen, blockiert und verzögert werden.
Blockierungen und Verzögerungen führen zwangsläufig zu einer Verteuerung der Bauvorhaben, was im Endeffekt zu teurerem Eigentum und damit zu höheren Mieten führt. Zu ausufernde Vorgaben führen zu mehr Bürokratie. Mehr Bürokratie führt zu höheren Kosten, was wiederum verhindert, dass kostengünstiger Wohnraum geschaffen werden kann.
Der Weg damit Bauherren überhaupt die Möglichkeit haben kostengünstigen Wohnraum anbieten zu können, führt nicht über ein zusätzliches Aufstellen von verbindlichen Vorgaben und damit einer weiteren Regulierung, sondern er würde über eine Verringerung der Vorgaben und Vereinfachung der Verfahren führen. Mit dem Richtplan wird aber genau wieder überreguliert, was zu einer Verteuerung des Wohnraums im Kanton Schwyz führen wird.
Es sollte anstatt mit konkreten Vorgaben vermehrt mit Grundsätzen gearbeitet werden. Diese Grundsätze sind offen auszugestalten, so dass sie beim konkreten Bauprojekt den Bewilligungsbehörden einen erkenn- und damit nutzbaren Ermessensspielraum bieten.
Die Gefahr beim vorliegenden Richtplan ist, dass die Gemeinden, obwohl sie eigentlich einen Gestaltungs- resp. Ermessensspielraum hätten, lieber auf die Formulierungen des Richtplans abstellen und diesen in der Folge wie ein Gesetz gegen aussen anwenden. Das heisst, dass bei diesem Richtplan die Gefahr besteht, dass die Gemeinden ihren Gestaltungsspielraum nicht nutzen, was zu einer einschränkenden Belastung der Bauherren führt und am Ende auch den künftigen Eigentümern oder Mietern durch höhere Kosten zum Nachteil gereicht.
Damit wird die pragmatische Forderung gestellt: Die Ausführungen im Richtplan sind auf die Hälfte der benutzten Zeichen zu reduzieren.
Nur so wird erreicht, dass wirklich nur das im Richtplan steht, was auch wirklich zwingend in den Richtplan gehört, womit eine unnötige Überregulierung verhindert wird.
Info vom 27. Oktober 2015
HEV erfreut über Abstimmungsresultat
Der HEV Kanton Schwyz nimmt die wuchtige Ablehnung der eidg. Erbschaftssteuer-Initiative mit Genugtuung zur Kenntnis. Der Nein-Anteil lag im Kanton Schwyz bei 82.8 Prozent, schweizweit bei 71.0 Prozent. Alle 30 Schwyzer Gemeinden und sämtliche 26 Kantone lehnten die Initiative ab.
All jenen Kräften, die sich in den letzten Monaten tatkräftig gegen die Hauseigentümer- und KMU-feindliche Steuer engagiert haben, gebührt unser Dank. HEV Kanton Schwyz
Abstimmungsresultat Kanton Schwyz
Info vom 14. Juni 2015