Am 24. November 2024 stimmt die Schweizer Bevölkerung über zwei Gesetzesänderungen ab, die das Mietrecht betreffen. Einerseits geht es darum, Missbräuche bei der Untermiete zu verhindern und für Rechtssicherheit zu sorgen. Andererseits braucht es endlich klare Voraussetzungen beim Eigenbedarf: Wenn Eigentümer von Wohnungen und Geschäftsräumen einen bedeutenden Eigenbedarf haben, sollen sie ihr Eigentum innerhalb einer absehbaren Frist nutzen können.
Die beiden Vorlagen beinhalten geringfügige Anpassungen und betreffen nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter werden dadurch keinesfalls geschwächt. Die Gesetzesänderungen haben aber eine sehr positive Wirkung: Sie sorgen für faire und klare Regeln. Sie schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Und sie schützen vor Missbrauch.
«Es ist erstaunlich, dass die Linke das Referendum gegen die beiden Mietrechts-Vorlagen ergriffen hat. Denn von mehr Rechtssicherheit und weniger Missbrauch profitieren insbesondere auch die Mieterinnen und Mieter», sagte Nationalrat Gregor Rutz (SVP/ZH) an der Medienkonferenz des Komitees «2 x JA zum Mietrecht» in Bern.
Mietrechts-Vorlage zur Untermiete
Auch bei einem Ja zur Vorlage betreffend Untermiete dürfen Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung oder einzelne Zimmer weiterhin untervermieten. Zum Beispiel, wenn sie einen Auslandaufenthalt absolvieren und danach in ihre Mietwohnung zurückkehren wollen. Oder wenn sie als Hauptmieter eine WG bilden möchten. Das Gleiche gilt für Geschäftslokale. Für die Untermiete ist bereits heute die Zustimmung des Vermieters erforderlich, und die Wohnung darf nicht überteuert untervermietet werden. Diese Vorgaben werden heute jedoch vielfach nicht eingehalten. Daher sollen Mieterinnen und Mieter künftig ein schriftliches Gesuch an den Vermieter stellen müssen, wenn sie ihre Wohnung untervermieten wollen. Und sie benötigen auch die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Dabei darf der Vermieter eine Untervermietung insbesondere dann ablehnen, wenn sie länger als zwei Jahre dauern soll oder überteuert ist. So können Missbräuche künftig besser verhindert werden. Untervermietungen von mehr als zwei Jahren sind jedoch weiterhin zulässig, wenn sich beide Seiten darauf einigen.
«Wenn es um die Untermiete geht, bereichern sich Menschen oft ungerechtfertigt und nutzen die Wohnungsknappheit aus. Indem Abmachungen schriftlich festgehalten und Kriterien verbindlich definiert werden, schaffen wir Rechtssicherheit für alle Beteiligten», sagte Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS) an der Medienkonferenz. «Von dieser Lösung profitieren insbesondere Untermieter, weil sie vor Missbrauch und Willkür geschützt werden.»
Mietrechts-Vorlage zum Eigenbedarf
Heute sind die Bedingungen für eine Kündigung wegen dringenden Eigenbedarfs unklar, was oft zu langwierigen Verfahren führt. Es herrscht Rechtsunsicherheit für Eigentümer und Mieter. In der Revision des Mietrechts wird nun präzisiert, dass der Eigenbedarf bedeutend und aktuell sein muss. Dabei handelt es sich um ein objektiv feststellbares Bedürfnis, welches von den Gerichten streng geprüft wird. Die Mietrechts-Vorlage zum Eigenbedarf gewährleistet eine faire Interessenabwägung und liegt damit im Interesse von Mietern und Vermietern. Und die Mieter haben weiterhin das Recht, Entscheide vor Gericht anzufechten.
«Auch für die Unternehmen ist die Revision von grosser Bedeutung. Wenn ein KMU wächst, benötigt es oft neue, grössere Räumlichkeiten. So können Arbeitsplätze nachhaltig geschaffen werden», sagte Nationalrat Vincent Maitre (Die Mitte/GE). Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Die Mitte/VS) stellte die beiden Mietrechts-Vorlagen in einen grösseren Zusammenhang: «Die Linke will den privaten Wohnungsbau immer weiter einschränken und regulieren. Im Gegensatz dazu engagiert sich der Bund für mehr Wohnraum dafür, dass die richtigen Anreize für den Bau von Wohnungen gesetzt und dass Überregulierung und Bürokratie abgebaut werden. Dazu gehört auch, dass im Mietrecht faire Regeln gelten.»
Auch Bundesrat und Parlament empfehlen die beiden Mietrechts-Vorlagen zur Annahme.
Medienmitteilung Komitee «2 x JA zum Mietrecht», Bern, 8. Oktober 2024
Volksabstimmung vom 24. November 2024 – 2 x JA zum Mietrecht