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Wohnen für alle verteuern? NEIN zu diesem CO2-Gesetz!

Im Gesamtfazit des HEV Schweiz zeigt sich für die aktuell vorliegende, am 13. Juni zur Abstimmung anstehende Totalrevision des CO2-Gesetzes: zu einseitig, zu tiefgreifend und damit für viele Wohneigentümer finanziell nicht verkraftbar.

 

 

  • Der Gebäudebereich konnte den Treibhausgasausstoss gegenüber 1990 bis 2019 um 34% senken. Dies entspricht bereits dem Zielwert von 2030 für den gesamten Ausstoss. Der Gebäudebereich ist entsprechend auf Zielkurs. Im Vergleich dazu nahm im selben Zeitraum der Ausstoss im Bereich Verkehr um 1% gegenüber 1990 zu.
  • Der in diesem CO2-Gesetz für Gebäude bereits ab 2023 vorgesehene Grenzwert von 20 kg CO2 pro m2 beheizte Fläche führt dazu, dass bereits ab 2023 bei 75% der Bauten bei einem Heizungsersatz zusätzliche Sanierungsmassnahmen durchgeführt oder das Heizsystem (Energieträger) gewechselt werden müssten. Bei den meisten Häusern ist bspw. ein Umstieg auf Wärmepumpen nicht ohne zusätzliche Massnahmen möglich.
  • Der Fokus des CO2-Gesetzes ist einseitig auf die Treibhausgasreduktion gerichtet und klammert den damit verbundenen steigenden Strombedarf aus. Eine Studie der Empa rechnet aufgrund der Substitution von fossilen Treib- und Brennstoffen mit einem Strommanko von jährlich 15.9 TWh. Dabei wird sich insbesondere im Winterhalbjahr ein ungedeckter Bedarf von bis zu 18.4 TWh ergeben (entspricht beinahe der Leistung aller vier sich in der Schweiz noch in Betrieb befindenden Kernkraftwerke). Dies in einer Phase des Jahres, in der auch die umliegenden Länder mehr Strom benötigen als sie produzieren werden.
  • Die erreichte Treibhausgasreduktion konnte bei einem gleichzeitigen Bevölkerungswachstum von 27% und einer Zunahme der Wohnflächen um ganze 46% realisiert werden. Unter Berücksichtigung der heutigen Wohnflächen entspricht die erreichte Treibhausgasreduktion 70% gegenüber 1990.
  • Die Kosten für einen Heizungsersatz können sich je nach Objekt und Lage aufgrund der zusätzlichen Dämmmassnahmen gegenüber den Kosten des Heizungsaggregats verdrei- bis verfünffachen. Der kritische Punkt liegt beim unmittelbar und voll aufzubringenden Investitionsvolumen. Bei Einfamilienhäusern werden Kosten beim Heizungsersatz von 50’000 Franken bis über 100’000 Franken entstehen.
  • Allein die HEV-Mitglieder investieren jährlich rund 9.5 Milliarden Franken in ihre Liegenschaften. Hochgerechnet auf den gesamten Wohnimmobilienmarkt ergibt dies Investitionen von rund 20 Milliarden Franken jährlich. Ein Grossteil dieser Massnahmen hat auch positive Auswirkungen auf die Energieeinsparungen und den Treibhausgasausstoss.
  • Bei einem Einfamilienhaus mit einem Bedarf von jährlich 3’000 Liter Heizöl, kostet deren Beschaffung aktuell rund 2’472 Franken (Stand 23. März 2021). Mit dem vollen Aufschlag der CO2-Abgabe von 210 Franken pro Tonne CO2, müssen für diesen Jahresbedarf zukünftig 3’387 Franken hingeblättert werden. Das ist eine Preissteigerung von 37% – oder eben rund neun Mal die 100 Franken, welche gemäss Bundesrätin Simonetta Sommaruga das neue CO2-Gesetz eine vierköpfige Familie jährlich kosten soll!
  • Als einziger Bereich wird für den Gebäudesektor bereits im Gesetz ein verbindlicher Zielwert von minus 50% des Treibhausgasausstosses bis 2027 vorgesehen. Dies obwohl der Gebäudebereich bis anhin am stärksten zur Senkungsleistung beigetragen hat.
  • Die sukzessive Absenkung des Grenzwertes um jeweils fünf Kilogramm alle fünf Jahre führt dazu, dass bei einem Heizungsersatz ab 2033 praktisch nur noch Wärmepumpen oder Holzheizungen in Frage kommen. Entsprechend besteht wenig Anreiz, die Verluste über die Gebäudehülle mittels Erneuerungsmassnahmen zu verringern. Dies wird dazu führen, dass massiv mehr Strom zur Beheizung der Liegenschaften benötigt werden wird, insbesondere in den Wintermonaten.
  • Die CO2-Abgabe soll von heute 96 Franken pro Tonne CO2 auf bis zu 210 Franken erhöht werden können. Diese Verdoppelung entspricht 55 Rappen pro Liter Heizöl. Fortan wird demnach die Hälfte des Heizölpreises rein aus den CO2-Abgaben bestehen.
  • An die versprochenen Fördergelder aus der CO2-Abgabe werden laufend höhere Anforderungen geknüpft. Zudem können die Kantone die Gelder nur beziehen, wenn auch seitens Kanton massive Förderprogramme gesprochen werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Quelle: Flyer A4 vom HEV Schweiz