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Paritätische Lebensdauertabelle: Hauseigentümerverband – Mieterinnen- und Mieter-verband

Im Jahre 2005 hatten der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) erstmals eine gemeinsame Tabelle mit Angaben über die durchschnittliche voraussichtliche Lebensdauer von Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen erarbeitet. Vor dem 1. Januar 2006 verwendeten die beiden Verbände je eigene Tabellen mit teils abweichenden Angaben.


Die Tabelle findet im Rahmen von Vermietungen häufig Anwendung. So insbesondere zur Berechnung von Forderungen der Vermieterschaft wegen Mängeln am Mietobjekt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Ebenso legt die Tabelle die Amortisations-dauer zur Berechnung von Mietzinserhöhungen infolge wertvermehrender Investitionen der Vermieterschaft fest. Dank der Verwendung der gemeinsamen Tabelle mit einheitlichen
Angaben durch Mieter- und Vermieterverbände können Wohnungsabnahmen reibungsloser erfolgen und Konflikte vermieden werden. Die paritätischen Angaben haben sodann auch Akzeptanz bei den Schlichtungsbehörden und Gerichten gefunden. Die Tabelle wird auch vom Schweizerischen Versicherungsverband unterstützt. Damit ist gewährleistet, dass von den Mietparteien vereinbarte Entschädigungen für von der Mieterschaft verursachte Mängel auch von deren Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung übernommen werden.

Aufgrund der grossen Verbreitung ist es dem HEV Schweiz und der MVD ein Anliegen, die Tabelle nur in grösseren Zeitabständen zu revidieren. Damit soll Rechtssicherheit geschaf-fen werden. Eine erste Revision der Tabelle wurde per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Nach nunmehr 17-jähriger erfolgreicher Anwendung wurden die Angaben in der Tabelle der Le-bensdauern vom HEV Schweiz und der MVD einer erneuten eingehenden Prüfung unter Einbezug von Fachleuten aus der Vermietungspraxis und dem Baubereich unterzogen. Da-bei wurde neueren Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen mit bestehenden Einrichtun-gen Rechnung getragen.

Die überarbeitete Version der Tabelle wird vom Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) sowie dem Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) auf den 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt. Die überarbeitete Tabelle kann für 7.50 CHF (Mitglie-der) bzw. 9.50 CHF (Nichtmitglieder) bei den beiden Verbänden bezogen werden. Die Lebensdauer einzelner Einrichtungen kann sodann mit dem Such-Tool auf der Website der beiden Verbände kostenlos abgefragt werden.

Mediencommuniqué 24. Januar 2024