Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit endlich vereinfachen
Der Nationalrat hat eine Motion für eine «umfassende Prüfung der Mietzinsregeln» verwor-fen. Der Rat hatte eine fast gleichlautende Motion vor einigen Jahren bereits einmal abge-lehnt. Er hat damit erneut ein deutliches Zeichen gesetzt, dass die bereits vor vielen Jahren durch die Rechtskommissionen beider Räte unterstützten Vorstösse für gezielte Verbesse-rungen der heutigen Mietzinsregeln des geltenden Rechts endlich umgesetzt werden sollen. Es geht dabei um die formellen Voraussetzungen zur Anfechtung des Anfangsmietzinses sowie um sinnlose Formvorschriften ohne Schutzzweck und um die Vereinfachung des Nachweises der Orts- und Quartierüblichkeit eines Mietzinses in einem Verfahren. Der HEV Schweiz fordert, dass die Behebung dieser dringlichen Praxisprobleme nun endlich vorge-nommen wird. Dies lässt sich durch die geforderten gesetzlichen Anpassungen einfach und zeitnah realisieren.
Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 1. Juni 2021