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Nationalrat verhindert grösseres Vermieterrisiko von Mietzinsausfällen

Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Nationalrast das Risiko von Zahlungsausfällen zulasten

der Vermieter nicht weiter vergrössern will. Er hat heute einen Vorstoss abgelehnt,

wonach ein Mietverhältnis trotz mehrmonatigem Ausbleiben der Mietzinszahlung nicht

mehr hätte gekündigt werden dürfen.


Kein Kündigungsverbot bei langem Ausbleiben der Mietzinszahlung
Ein Mieterverbandsvertreter wollte mit einem Vorstoss das Kündigungsrecht des Vermieters bei Ausbleiben der Mietzinszahlungen noch stärker erschweren: Bereits im geltenden Mietrecht ist es für Vermieter äusserst hürdenreich und langwierig, das Mietverhältnis mit einem Mieter, der den Mietzins nicht mehr zahlt, zu beenden. Das Prozedere dauert monatelang. Es sind strenge Formvorschriften zu beachten, welche insbesondere private Vermieter zum Scheitern bringen können. Das Risiko von sich auftürmenden Mietzinsausfällen ist heute bereits beachtlich.

Mit dem nun verworfenen Vorstoss wäre trotz Ausbleibens der Mietzinszahlung innert der Mahnfrist der Vermieter zusätzlich noch ein weiteres kompliziertes Verfahren mit erneuter Fristverlängerung und «Probezeit» vorgeschrieben worden. Für Vermieter hätte damit während vieler Monate Rechtsunsicherheit über den Eingang der Mietzinsschuld bestanden. Das bereits nach geltendem Recht bestehende Risiko von hohen Zahlungsausfällen wäre auf unzumutbare Weise vergrössert worden. Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Nationalrat dieser krassen einseitigen Rechtsbeschneidung zulasten der Vermieter eine Abfuhr erteilte.

Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 14. Juni 2021