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Monitoring des Bundesrates bestätigt: Zwangseingriff in Geschäftsmietverträge ist verfehlt

Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Monitoring mit fundierten Erhebungen zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geschäftsmieter bestätigt den Bundesrat in seiner Haltung, dass Eingriffe in die Geschäftsmietverträge weder nötig noch angemessen sind. Die fundierten Erhebungen zeigen, dass die grosse Mehrheit der Mietparteien bereits Lösungen ausgehandelt hat. Zudem sind weder die Zahl der Firmenkonkurse noch die Anzahl Streitigkeiten vor den Schlichtungsbehörden angestiegen. Das vom Parlament geforderte Geschäftsmietegesetz für einen globalen undifferenzierten Zwangserlass ist verfehlt. Es ist an den Parteien situationsgerechte Lösungen im Einzelfall auszuhandeln.


Der Bundesrat hatte Zwangseingriffe in die Vertragsbeziehungen zwischen Geschäftsraummietern und Vermietern mit gutem Grund stets abgelehnt. Die Auswirkungen und Betroffenheit im Geschäftsmietbereich durch die Corona-Krise waren bisher völlig unklar und beruhten auf reinen Behauptungen. Der Bundesrat gab daher ein Monitoring in Auftrag, um die Auswirkungen der Krise aufgrund fundierter Zahlen zu untersuchen. Diese Ergebnisse liegen nun vor. Sie decken sich mit den Erfahrungen des HEV Schweiz:

  • Die Geschäftsmietparteien haben in der grossen Mehrheit der Fälle eine einvernehmliche Einigung für eine Mietzinsreduktion gefunden.
  • Die vom Parlament lancierten Forderungen um einen gesetzlichen Zwangseingriff haben grosse Verunsicherung geschaffen, daher sind seit den Parlamentsentscheiden vom Juni 2020 die Neigungen zum Abschluss von Vereinbarungen gesunken.
  • Aufgrund der diversen Unterstützungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie der grossen Zahl der freiwilligen Mieterlasse durch die Vermieter bestehen keine globalen Zahlungsschwierigkeiten der Geschäftsmieter. Die von Seiten der Geschäftsmieter-Vertreter stets behauptete grossflächige Konkurswelle oder Schwemme von Gerichtsverfahren ist nicht eingetreten. Die Firmenkonkurse sind nicht angestiegen und die Anzahl Schlichtungs-Gesuche bei den staatlichen Miet-Schlichtungsbehörden ist eher zurückgegangen.
  • Rund 60 % der Unternehmen sind nicht eingemietet, sondern betreiben ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft. Deren Raumkosten sind ähnlich hoch wie jene der Mieter. Mit dem vom Parlament geforderten Zwang der Vermieter zu 60% Mieterlass würden Mieter-Unternehmer gegenüber den Unternehmern in eigener Liegenschaft, welche ihre gesamten Raumkosten unverändert zu 100% tragen müssen, ungerechtfertigt privilegiert. Es würde ihnen ein verfassungswidriger Konkurrenzvorteil verschafft.

Die fundierten Monitoring-Untersuchungen bestätigen die vom HEV Schweiz stets vertretene Position. Willkürliche und undifferenzierte Eingriffe in die privaten Geschäftsmietverträge sind verfehlt. Sie führen zu Ungerechtigkeiten und Rechtsunsicherheit. Es ist an den Parteien, einvernehmliche Lösungen zu finden, welche auf die konkreten Auswirkungen im einzelnen Mietverhältnis und die finanziellen Verhältnisse der Parteien Rücksicht nehmen. Die Mehrheit hat dies bereits getan.

Das Parlament ist dazu aufgerufen, nicht auf das verfassungswidrige, rechtsverletzende Geschäftsmietegesetz für einen Zwang zu Mieterlassen einzutreten.

Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 7. Oktober 2020