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Keine staatlich verordnete Solidarhaftung für Immobilieneigentümer!

Die vorberatende Kommission des Ständerats (UREK-S) hat am Dienstag einen Vor-stoss zum schweizweiten Erdbebenversicherungs-Obligatorium zwar abgelehnt. Sie hat sich aber knapp für eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Schweizerische Erd-bebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» entschlossen. Der HEV Schweiz hat kein Verständnis für diesen Entscheid.


Immer wieder gelangt das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung auf das politische Parkett und wird – gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen – verworfen. Auch der Bundesrat ist dagegen. Mangels Mehrheitsfähigkeit hat die UREK-S nun einen erneuten Vorstoss für ein Obligatorium abge-lehnt. Sie hat sich aber gleichzeitig überraschend für eine eigene Kommissionsmotion «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» ent-schieden. Wenn sich ein grosses Erbeben ereignet, sollen alle Hauseigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten. Dieses Konzept soll nun vom Bundesrat fundiert geprüft werden. Der Entscheid für eine solche Motion ist für den HEV Schweiz nicht nachvollziehbar. Bereits für ein Obligatorium fehlt es am klaren Rückhalt bei den betroffenen Grundeigentümern. Um-so mehr ist es nicht nachvollziehbar, warum die Kommission eine staatlich verordnete Soli-darhaftung aufs Tapet bringt. Einer solchen dürfte die Gefolgschaft erst recht versagt blei-ben. Dies lässt auch das knappe Abstimmungsergebnis in der Kommission erwarten. Zudem bestehen auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt bereits heute verschiedene Versi-cherungsprodukte für das Erdbebenrisiko. Wer dieses Risiko abdecken will, kann das bereits auf freiwilliger Basis. Es braucht gesamtschweizerisch keine Zwangslösung.

Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 4. November 2020