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Erdbeben: Staatlich verordnete Solidarhaftung für Eigentümer?

Nachdem der Ständerat in der Frühlingssession eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» angenommen hat, beantragt dies nun auch die zuständige Kommission des Nationalrats. Der HEV Schweiz hat keinerlei Verständnis für diesen Entscheid und lehnt eine staatlich verordnete Solidarhaftung für Immobilieneigentümer bei starken Erdbeben ab.


Immer wieder gelangt das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung von Neuem auf das politische Parkett und wird – gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen – verworfen. Auch der Bundesrat ist dagegen. Der Ständerat vertritt jedoch eine andere Auffassung. Mangels Mehrheitsfähigkeit hat der Ständerat einen erneuten Vorstoss für ein Obligatorium abgelehnt. Hingegen hat er eine Kommissionsmotion der UREK-S «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» angenommen. Wenn sich ein grosses Erbeben ereignet, sollen gemäss dieser Motion alle Hauseigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten müssen. Dieses Konzept soll vom Bundesrat fundiert geprüft werden. Auch die vorberatende Kommission (UREK-N) beantragt nun die Annahme dieser Kommissionsmotion.

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme bereits klar gegen die Motion ausgesprochen: «Angesichts der aber in weiten Kreisen weiterbestehenden grundsätzlichen staatspolitischen und ökonomischen Ablehnung einer wie auch immer ausgestalteten vorsorglichen Regelung der Finanzierung von Erdbebenschäden, erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, erneut umfangreiche Arbeiten zu diesem Thema aufzunehmen.» Die Annahme der Motion durch den Ständerat und der Antrag der UREK-N sind für den HEV Schweiz nicht nachvollziehbar. Bereits für ein Obligatorium fehlt es am klaren Rückhalt bei den betroffenen Grundeigentümern. Umso mehr ist es nicht nachvollziehbar, warum die Motion eine staatlich verordnete Solidarhaftung aufs Tapet bringt – und diese sowohl vom Ständerat als auch von der UREK-N unterstützt wird.

Es ist davon auszugehen, dass bei einem grösseren Erdbeben mit massiven Schäden die Eidgenossenschaft Unterstützung bieten muss, so wie das in der Schweiz bei massiven Krisen generell der Fall ist, beispielsweise bei der Finanzkrise mit einem Betrag von 60 Milliarden Franken zur Rettung der systemrelevanten UBS oder bei der Covid-19-Krise mit bisher 93 Milliarden Franken zur Unterstützung der Arbeitnehmer, Erwerbslosen und Unternehmen (ohne die Kosten für die zweite Welle). Zudem bestehen auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt bereits heute verschiedene Versicherungsprodukte für das Erdbebenrisiko. Wer dieses Risiko abdecken will, kann das bereits auf freiwilliger Basis tun.

Es braucht keine gesamtschweizerische Zwangslösung. Der HEV Schweiz hofft, dass der Nationalrat diesen unverständlichen Entscheid des Ständerats korrigieren und sich gegen den Antrag der UREK-N stellen wird.

Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 22. Juni 2021