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Erdbeben: Keine staatliche verordnete Solidarhaftung!

Der Ständerat hat am Mittwoch, 10.03.2021, eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» angenommen. Der HEV Schweiz lehnt eine staatliche verordnete Solidarhaftung für Immobilieneigen-tümer bei starken Erdbeben ab und hat keinerlei Verständnis für diesen Entscheid.


Immer wieder gelangt das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung von Neuem auf das politische Parkett und wird – gestützt auf vertiefte Abklärungen und Ar-beitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen – verworfen. Auch der Bundesrat ist da-gegen. Mangels Mehrheitsfähigkeit hat der Ständerat nun einen erneuten Vorstoss für ein Obligatorium abgelehnt. Hingegen hat er eine Kommissionsmotion der UREK-S «Schweize-rische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» angenommen. Wenn sich ein grosses Erbeben ereignet, sollen alle Hauseigentümer der Schweiz eine Ein-malprämie leisten müssen. Dieses Konzept soll nun vom Bundesrat fundiert geprüft werden.

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungahme bereits gegen die Motion ausgesprochen: «Angesichts der aber in weiten Kreisen weiterbestehenden grundsätzlichen staatspolitischen und ökonomischen Ablehnung einer wie auch immer ausgestalteten vorsorglichen Regelung der Finanzierung von Erdbebenschäden, erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, er-neut umfangreiche Arbeiten zu diesem Thema aufzunehmen.» Die Annahme der Motion ist für den HEV Schweiz nicht nachvollziehbar. Bereits für ein Obligatorium fehlt es am klaren Rückhalt bei den betroffenen Grundeigentümern. Umso mehr ist es nicht nachvollziehbar, warum die Motion eine staatlich verordnete Solidarhaftung aufs Tapet bringt – und diese vom Ständerat nun unterstützt wird.

Es ist davon auszugehen, dass bei einem grösseren Erdbeben mit massiven Schäden die Eidgenossenschaft Unterstützung bieten muss, so wie das in der Schweiz bei massiven Kri-sen generell der Fall ist, beispielsweise bei der Finanzkrise mit einem Betrag von 60 Milliar-den Franken zur Rettung der systemrelevanten UBS oder bei der Covid-19-Krise mit bisher 93 Milliarden Franken zur Unterstützung der Arbeitnehmer, Erwerbslosen und Unternehmen (ohne die Kosten für die zweite Welle). Zudem bestehen auf dem schweizerischen Versiche-rungsmarkt bereits heute verschiedene Versicherungsprodukte für das Erdbebenrisiko. Wer dieses Risiko abdecken will, kann das bereits auf freiwilliger Basis tun.

Es braucht gesamtschweizerisch keine Zwangslösung. Der HEV Schweiz hofft, dass der Nationalrat diesen unverständlichen Entscheid des Ständerats korrigieren wird.

Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 10. März 2021