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Energetische Gebäudesanierungen: Wohneigentümer können weiterhin frei entscheiden

Die Versprechungen zur Kostenfolge des CO2-Gesetzes durch den Bund vermochten diesmal nicht zu verfangen. Für eine Mehrheit der Stimmbevölkerung ist klar, dass neue Vorschriften und Zwänge im Gebäudebereich auch zu höheren Wohnkosten geführt hätten. Stattdessen soll nun weiterhin auf Beratung und Unterstützung gesetzt werden und damit auch Freiraum für individuell passende Lösungen bestehen. Ein liberales Vorgehen, das zu innovativen Lösungen führt.


Erfreut nimmt der HEV Schweiz zur Kenntnis, dass sich das Schweizer Stimmvolk mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes gegen höhere Wohnkosten und gegen eine staatliche Umverteilung von zusätzlichen Abgaben ausgesprochen hat. Im Gegensatz zur seinerzeitigen Energiestrategie vermochten diesmal die falschen Versprechungen von Seiten des Bundes über die Kostenfolge einer Energievorlage nicht zu verfangen.

Seitens der Befürworter und Medien wurde der wahre Kostentreiber des revidierten CO2-Gesetzes konsequent ausgeblendet. Der neue CO2-Grenzwert für Wohngebäude hätte zu teils massiven Investitionen bei einem Heizungsersatz geführt. Bei vielen Bauten, insbesondere im urbanen und ländlichen Raum, wären nebst der teureren Heizungsanlage gleichzeitig auch energetische Massnahmen an der Gebäudehülle notwendig geworden. Die daraus resultierenden Mehrkosten hätten durch die Energieeinsparungen bei den Nebenkosten nicht kompensiert werden können.

Der HEV Schweiz hat stets auf die bisherigen Erfolge bei der Reduktion der Treibhausgase im Gebäudebereich hingewiesen. Diese sind auch ohne Zwangssanierungen und vorgeschriebenem Heizungsersatz zustande gekommen. Immobilieneigentümer handeln eigenverantwortlich und investieren jährlich rund 20 Milliarden Franken in den Gebäudepark Schweiz. Viele dieser Investitionen haben dazu beigetragen, den Treibhausgasausstoss des Gebäudebereichs gegenüber 1990 bis 2019 um 35% zu senken. So viel hat kein anderer Bereich zur Zielerreichung von minus 20% per 2020 beigetragen. Erhebungen der Kantone zeigen, dass schon heute – ohne neues CO2-Gesetz – zunehmend fossile Heizungen durch alternative Systeme ersetzt werden.

Der HEV Schweiz wird sich auch bei weiteren Vorstössen hin zu Verboten und Bevormundung dafür einsetzen, dass der Gebäudebereich nicht über Gebühr belastet wird. Mittels gezielter Beratung und Unterstützung entstehen auf freiwilliger Basis bessere und zielführendere Lösungen, als wenn diese staatlich vorgeschrieben werden. Diesen erfolgreichen Weg wird der HEV Schweiz auch weiterhin beschreiten.

Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 13. Juni 2021