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Elektrofahrzeuge: Einrichtung Ladestation für Mieter und StWEG

Mieter: Bewilligung zum Einridhten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (2012)
Der Mieter muss die Einwilligung vom Vermieter holen, damit er eine Ladestation für sein Elektrofahrzeug aufstellen kann.
Im Vertrag ist ebenfalls geregelt was passiert, wenn der Mieter auszieht. Muss er die Ladestation fachgerecht entfernen oder besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter die Station übernimmt.

Preis: CHF 4.50 / CHF 3.50 (Mitglieder)

Stockwerkeigentum und Miteigentum: Einrichten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Einstellhallen (2018)
Das Interesse an Elektromobilität hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. In der Broschüre sind folgende Punkte geregelt:

  • Vorgehen beim Einrichten einer Ladestation
  • Vorbereitung und Aufteilung der Beschlussfassung durch die MEG
  • Verantwortung einer Kostentragung für Erstellung, Unterhalt und Betrieb
  • Entscheidungsweg zur Ladestation

Preis: CHF 9.50 / CHF 7.50 (Mitglieder)