HEV-Branchenregister mit über 300 Schwyzer Unternehmen

Politik

Im Gesamtfazit des HEV Schweiz zeigt sich für die aktuell vorliegende, am 13. Juni zur Abstimmung anstehende Totalrevision des CO2-Gesetzes: zu einseitig, zu tiefgreifend und damit für viele Wohneigentümer finanziell nicht verkraftbar.

  • Der Gebäudebereich konnte den Treibhausgasausstoss gegenüber 1990 bis 2019 um 34% senken. Dies entspricht bereits dem Zielwert von 2030 für den gesamten Ausstoss. Der Gebäudebereich ist entsprechend auf Zielkurs. Im Vergleich dazu nahm im selben Zeitraum der Ausstoss im Bereich Verkehr um 1% gegenüber 1990 zu.
  • Der in diesem CO2-Gesetz für Gebäude bereits ab 2023 vorgesehene Grenzwert von 20 kg CO2 pro m2 beheizte Fläche führt dazu, dass bereits ab 2023 bei 75% der Bauten bei einem Heizungsersatz zusätzliche Sanierungsmassnahmen durchgeführt oder das Heizsystem (Energieträger) gewechselt werden müssten. Bei den meisten Häusern ist bspw. ein Umstieg auf Wärmepumpen nicht ohne zusätzliche Massnahmen möglich.
  • Der Fokus des CO2-Gesetzes ist einseitig auf die Treibhausgasreduktion gerichtet und klammert den damit verbundenen steigenden Strombedarf aus. Eine Studie der Empa rechnet aufgrund der Substitution von fossilen Treib- und Brennstoffen mit einem Strommanko von jährlich 15.9 TWh. Dabei wird sich insbesondere im Winterhalbjahr ein ungedeckter Bedarf von bis zu 18.4 TWh ergeben (entspricht beinahe der Leistung aller vier sich in der Schweiz noch in Betrieb befindenden Kernkraftwerke). Dies in einer Phase des Jahres, in der auch die umliegenden Länder mehr Strom benötigen als sie produzieren werden.
  • Die erreichte Treibhausgasreduktion konnte bei einem gleichzeitigen Bevölkerungswachstum von 27% und einer Zunahme der Wohnflächen um ganze 46% realisiert werden. Unter Berücksichtigung der heutigen Wohnflächen entspricht die erreichte Treibhausgasreduktion 70% gegenüber 1990.
  • Die Kosten für einen Heizungsersatz können sich je nach Objekt und Lage aufgrund der zusätzlichen Dämmmassnahmen gegenüber den Kosten des Heizungsaggregats verdrei- bis verfünffachen. Der kritische Punkt liegt beim unmittelbar und voll aufzubringenden Investitionsvolumen. Bei Einfamilienhäusern werden Kosten beim Heizungsersatz von 50’000 Franken bis über 100’000 Franken entstehen.
  • Allein die HEV-Mitglieder investieren jährlich rund 9.5 Milliarden Franken in ihre Liegenschaften. Hochgerechnet auf den gesamten Wohnimmobilienmarkt ergibt dies Investitionen von rund 20 Milliarden Franken jährlich. Ein Grossteil dieser Massnahmen hat auch positive Auswirkungen auf die Energieeinsparungen und den Treibhausgasausstoss.
  • Bei einem Einfamilienhaus mit einem Bedarf von jährlich 3’000 Liter Heizöl, kostet deren Beschaffung aktuell rund 2’472 Franken (Stand 23. März 2021). Mit dem vollen Aufschlag der CO2-Abgabe von 210 Franken pro Tonne CO2, müssen für diesen Jahresbedarf zukünftig 3’387 Franken hingeblättert werden. Das ist eine Preissteigerung von 37% – oder eben rund neun Mal die 100 Franken, welche gemäss Bundesrätin Simonetta Sommaruga das neue CO2-Gesetz eine vierköpfige Familie jährlich kosten soll!
  • Als einziger Bereich wird für den Gebäudesektor bereits im Gesetz ein verbindlicher Zielwert von minus 50% des Treibhausgasausstosses bis 2027 vorgesehen. Dies obwohl der Gebäudebereich bis anhin am stärksten zur Senkungsleistung beigetragen hat.
  • Die sukzessive Absenkung des Grenzwertes um jeweils fünf Kilogramm alle fünf Jahre führt dazu, dass bei einem Heizungsersatz ab 2033 praktisch nur noch Wärmepumpen oder Holzheizungen in Frage kommen. Entsprechend besteht wenig Anreiz, die Verluste über die Gebäudehülle mittels Erneuerungsmassnahmen zu verringern. Dies wird dazu führen, dass massiv mehr Strom zur Beheizung der Liegenschaften benötigt werden wird, insbesondere in den Wintermonaten.
  • Die CO2-Abgabe soll von heute 96 Franken pro Tonne CO2 auf bis zu 210 Franken erhöht werden können. Diese Verdoppelung entspricht 55 Rappen pro Liter Heizöl. Fortan wird demnach die Hälfte des Heizölpreises rein aus den CO2-Abgaben bestehen.
  • An die versprochenen Fördergelder aus der CO2-Abgabe werden laufend höhere Anforderungen geknüpft. Zudem können die Kantone die Gelder nur beziehen, wenn auch seitens Kanton massive Förderprogramme gesprochen werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Quelle: Flyer A4 vom HEV Schweiz

In einer Volksinitiative verlangt der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV), dass zukünftig 10 Prozent aller neu gebauten Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden müssen. Ausserdem sollen Sanierungen nicht zum Verlust von preisgünstigem Wohnraum führen.

Am 9. Februar 2020 stimmen wir über die Initiative „mehr bezahlbare Wohnungen“ des Mieterinnen- und Mieterverbands ab. Die Forderungen sind happig: Im Gegensatz zu heute soll nicht mehr der Wohnungsbau im Allgemeinen gefördert werden, sondern nur noch der Bau preisgünstiger Wohnungen. Nach dem Willen der Initianten sollen Sanierungen nicht mehr zum Verlust von preisgünstigen Wohnungen führen und der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen am gesamten Neubau soll 10 Prozent betragen. Zusätzlich sollen die Gemeinden und Kantone ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einführen können.

Teuer und unrealistisch
Die Forderungen sind weder marktkonform noch realistisch. Heute beträgt der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen am gesamten Neubaubestand etwa drei Prozent. Um die Forderung der Initianten zu erfüllen, müssten also mehr als dreimal so viele Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden – und das jedes Jahr und in der ganzen Schweiz. Um dieses Ziel zu erreichen, würden fünfmal mehr Darlehen und damit zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von 120 Millionen Franken pro Jahr benötigt. Die Quote in der Bundesverfassung würde den Bund zwingen, in den Bau von gemeinnützigen Wohnungen zu investieren, auch wenn gar kein Bedarf bestehen sollte. Die Forderung, dass günstige Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden sollen, verkennt zudem, dass auch private Investoren in der Lage sind, solche Wohnungen zu bauen und dies auch tun.

Unflexibel und bürokratisch
Die Frage stellt sich, wie die Quote von 10 Prozent umgesetzt werden soll und ob sie für die ganze Schweiz oder auch kantonal und sogar lokal erreicht werden müsste. Eine Variante wäre die oben beschriebene massive Ausweitung der Subventionen. Ob es dann ausreichend Genossenschaften gäbe, die Projekte einreichen ist aber nicht sicher. Denkbar wäre aber auch, dass der Bund Baubeschränkungen für Investoren erlassen könnte, um die Quote zu erreichen. Dadurch könnten insgesamt weniger Wohnungen pro Jahr erstellt werden als bisher, was nicht im Sinne der Mieter sein kann, da sich dadurch das Angebot noch verknappen würde und die Mieten steigen würden. Abgesehen davon müsste ein administrativer Aufwand betrieben werden, um die Einhaltung der Quoten zu überprüfen. Dies dürfte dazu führen, dass bei jeder Baubewilligung überprüft werden muss, ob es sich beim Bauherrn um eine gemeinnützige Organisation handelt. Dadurch würden Baubewilligungen noch komplizierter und langwieriger.

80‘000 leere Wohnungen
Diverse Analysen zeigen, dass sich der Mietwohnungsmarkt entspannt hat: Es stehen mehr Wohnungen zur Verfügung und die Angebotsmieten sind seit 2016 rückläufig. Gemäss Bundesstatistik standen am 1. Juni 2019 in der Schweiz knapp 80‘000 Wohnungen leer. Dies ist der höchste Wert seit dem Jahr 1999 und entspricht etwa dem Wohnungsbestand der Stadt Bern. Die Insertionszeiten von Mietwohnungen auf Internetplattformen haben zugenommen und an gewissen Orten locken die Vermieter bereits mit Gratismonaten und anderen Zusatzangeboten. Dies zeigt klar auf, dass es mehr leere Wohnungen gibt und die Auswahl für die Mietinteressenten steigt.

In den grossen Städten wie Genf, Basel oder Zürich ist die Nachfrage nach Wohnraum nach wie vor hoch und die Leerwohnungsquoten tief. Wenn Wohnungen nahtlos weitervermietet werden, tauchen sie aber nicht in der Leerwohnungsstatistik auf – allein innerhalb der Stadt Zürich sind im vergangenen Jahr 47‘000 Haushalte umgezogen, das entspricht etwas mehr als jedem fünften Haushalt. In all diesen Fällen war die Wohnungssuche also erfolgreich.

Hinzu kommt, dass die grossen Schweizer Städte bereits eine eigenständige Wohnungspolitik haben, um preisgünstige Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Das geht aus einem Bericht des Bundes hervor. In Zürich sind bereits 25 Prozent der Wohnungen im Besitz gemeinnütziger Wohnbauträger – die 10 Prozent Quote wäre hier also längst übererfüllt. Dort, wo es am ehesten nötig wäre, würde die Initiative also gar nichts bringen.

Eine Viertelmilliarde für den gemeinnützigen Wohnungsbau
Die Wohnraumversorgung in der Schweiz primär der Privatwirtschaft zu überlassen. Dies sehen auch  Bundesrat und Parlament so und haben die Initiative abgelehnt. Allerdings machen sie einen indirekten Gegenvorschlag: Wenn die Initiative zurückgezogen wird oder vom Volk abgelehnt wird, soll der Fonds de Roulement innerhalb der nächsten zehn Jahre um 250 Millionen Franken aufgestockt werden. Der Fonds de Roulement ist das Förderinstrument des Bundes für den gemeinnützigen Wohnungsbau und ist aktuell mit 510 Millionen Franken dotiert. Jährlich wird mit diesen Mitteln der Bau von ca. 1500 Wohnungen subventioniert.

HEV Schweiz/ 14.11.2019

Der HEV Schweiz ist erfreut, dass das Stimmvolk die Zersiedelungsinitiative abgelehnt hat. Der absolute Einzonungsstopp konnte damit abgewendet werden. Dies anerkennt die Wirkung des revidierten Raumplanungsgesetzes und dessen Rückhalt in der Be-völkerung. Es zeigt aber auch, dass Schweizerinnen und Schweizer keinen Stillstand wollen.

Die Zersiedelungsinitiative wurde mit 63.7 Prozent deutlich abgelehnt. Aus allen Kantonen kam ein klares NEIN. Für den HEV Schweiz ist dieses Resultat erfreulich.

Die Anstrengungen der Kantone und Gemeinden, die in den letzten fünf Jahren ihre Richtpläne und Bauordnungen an das 2014 revidierte Raumplanungsgesetz angepasst haben, werden von der Bevölkerung gewürdigt. Nun, da die Abstimmung vorbei ist, können sie sich auf dessen vollständige Umsetzung konzentrieren. Das Korsett, das dem Siedlungs-gebiet mit dem RPG 1 angelegt wurde, ist eng genug. Die Zersiedelungs-initiative wäre deutlich zu weit gegangen und hätte die Entwicklung der Schweiz blockiert. Auch mit den bestehenden Massnahmen wird die Verdichtung der Städte und Gemeinden weiter vorangetrieben.

All diejenigen, welche der Zersiedelungsinitiative zugestimmt haben, sind nun aufgefordert, die Verdichtung der Siedlungsgebiete nicht durch allerlei Einsprachen (Schattenwurf, Denkmal- und Heimatschutz usw.) zu verhindern.

Mit dem Abstimmungsergebnis ist nun auch der Weg frei für die parlamentarische Debatte zur zweiten Etappe der Raumplanungsrevision, bei der es um das Bauen ausserhalb der Bauzonen geht.

Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 10.02.2019

Der HEV Kanton Schwyz hat anlässlich seiner Delegiertenversammlung vom 20. März 2018 entschieden, kein Referendum gegen die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes zu ergreifen. Bedauert wird aber, dass mit der Vorlage, entgegen den ursprünglichen Aussagen des Regierungsrates, nicht nur das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum umgesetzt worden ist. Ebenfalls bedauert wird, dass keine Transparenz bei der Mittelverwendung geschaffen worden ist und auch eine klare Definition wichtiger Begriffe, wie „Aufzonung“ und „Umzonung“ fehlt. Hier besteht noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf, sollen künftige Rechtsstreitigkeiten verhindert werden. Diese Regelungen können aber auch ohne Referendum getroffen werden, weswegen der HEV Kanton Schwyz auf die Ergreifung des Referendums verzichtet.

Medienmitteilung v. 22.03.2018:
RA Roman Weber, Geschäftsführer HEV Kanton Schwyz

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) zeigt sich erfreut, dass auch die WAK-N die parlamentarische Initiative "Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung" einstimmig unterstützt. Der HEV Schweiz hatte mit seiner Petition Druck für eine Lösung bei der Wohneigentumsbesteuerung gemacht. Die ständerätliche Kommission wird nun einen konkreten Gesetzesvorschlag ausarbeiten.

Anfang des Jahres reichte die ständerätlichen Kommission WAK eine Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ein. Die sehr offen gehaltene Initiative fordert einen generellen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. Die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, nicht aber für Zweitliegenschaften, soll künftig entfallen. Im Gegenzug werden auch die Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen, Unterhaltskosten und andere Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Immobilie aufgehoben. Der Vorstoss sieht einzig vor, dass nach Massgabe der Verfassungsbestimmungen das Wohneigentum gefördert werden muss.

Der Vorstand des HEV Schweiz begrüsste die Bemühungen um eine Lösung bei der Eigenmietwertproblematik und bietet Hand für eine faire Lösung. Der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff, findet passende Worte: «Die Politik hat den akuten Handlungsbedarf endlich erkannt. Vor allem für die Wohneigentümer/innen, welche ihre Schulden abbezahlt haben, muss Gerechtigkeit geschaffen werden, d.h. der unsinnige Eigenmietwert muss weg.» Mit der Zustimmung der nationalrätlichen Schwesterkommission ist ein wichtiger Schritt zu einer Lösung beschritten worden. Nun ist die ständerätliche Kommission gefordert, baldmöglichst einen konkreten Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Der HEV Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Interessen der Wohneigentümer im Parlament weiterhin beachtet werden und die Ausarbeitung der Gesetzesvorlage zügig erfolgt.

Wie auch bereits die WAK-S hat die WAK-N die HEV-Petition "Eigenmietwert abschaffen", die eine Lösung bei der Eigenmietwertproblematik fordert und von über 145‘000 Personen unterzeichnet wurde, zurückgestellt. Der HEV Schweiz begrüsst, dass mit der Sistierung der Petition weiterhin ein Druckmittel aufrechterhalten wird für den Fall, dass der vorgeschlagene generelle Systemwechsel im Parlament nicht unterstützt wird.

Der vorgesehene Systemwechsel für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz ist eine geeignete Möglichkeit, die Eigenmietwertproblematik zu lösen und die unfaire Belastung der Wohneigentümer zu beenden. Dem HEV Schweiz ist es ein grosses Anliegen, dass auch bei einem generellen Systemwechsel der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllt wird. Auch für Junge muss der Traum vom Eigenheim – trotz der hohen Kosten – realisierbar sein.

Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 16. August 2017

Der HEV Schweiz nimmt mit grosser Freude das deutliche Nein zur Volksinitiative "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" zur Kenntnis. Damit konnten rigorose Vorschriften aber auch massive Lenkungsabgaben sowie hohe Zusatzkosten für die Schweizer Wirtschaft und Hauseigentümer abgewendet werden. Offenbar goutiert die Bevölkerung eine weitere Verteuerung des Wohnens nicht mehr.

Das deutliche Nein von Volk und Ständen zur "grünen Wirtschaft" zeigt, dass die Bevölkerung die bereits grossen Bemühungen der Schweizer Wirtschaft in die Richtung von mehr Nachhaltigkeit und Ökologie anerkennt. Gerade im Gebäudebereich wird schon viel getan. "Jährlich investieren Hauseigentümer freiwillig viele Milliarden in die Sanierung von Altbauten. Fenster werden ersetzt, Heizungen optimiert und alternative Energiesysteme installiert", betont NR Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz. Dies dürfte viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überzeugt haben. Hinzu kommt, dass heutige Neubauten um ein Vielfaches effizienter geworden sind und der technische Fortschritt weitergeht, ohne Zwang und neue Steuern.

Extreme Auswirkungen für Hauseigentümer und Mieter abgewendet

Bei einer Annahme der Initiative hätten unzählige neue Steuern, Vorschriften und Verbote die Kosten für Bauen und Wohnen noch mehr in die Höhe getrieben. Auch alltägliche Dinge wie Warmwasser oder Heizen wären massiv teurer geworden. Offenbar ist eine grosse Mehrheit der Bevölkerung nicht bereit, noch mehr Kosten im Wohnbereich auf sich zu nehmen. Anders ist diese klare Abfuhr für die linksgrüne Initiative kaum zu erklären.

Eigene Kampagne des HEV Schweiz erfolgreich

Der HEV Schweiz hat angesichts der grossen Betroffenheit der Hauseigentümer eine eigene Abstimmungskampagne auf nationaler Ebene geführt. Zahlreiche eidgenössischen Parlamentarier und Parlamentarier unterstützten diese Kampagne, deren Sujet "NEIN zur giftgrünen Steuerschlange" an die Bevölkerung appelliert hat. Offenbar hat sich dieser Einsatz gelohnt und die Kampagne konnte die Bevölkerung mit ihren Argumenten überzeugen.

Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 25. September 2016

Der HEV Kanton Schwyz hat sich im Januar 2016 zur Teilrevision des Steuergesetzes, des Gesetzes über den Finanzausgleich und zum Erlass eines Gesetzes über die Finanzierung des NFA-Beitrags vernehmen lassen.

Vernehmlassung

Info vom 11. Januar 2016

Der HEV Kanton Schwyz hat Ende Oktober 2015 seine Vernehmlassung zum kantonalen Richtplan 2015 eingereicht.

Die Richtung des Richtplans stimmt grundsätzlich. Er ist aber zu detailliert und umfangreich ausgefallen. Der Richtplan enthält zu viele konkrete Vorgaben, die im Endeffekt dazu führen, dass Bauvorhaben durch Einsprachen, welche ihr Argumentarium aus dem Richtplan ziehen, blockiert und verzögert werden.

Blockierungen und Verzögerungen führen zwangsläufig zu einer Verteuerung der Bauvorhaben, was im Endeffekt zu teurerem Eigentum und damit zu höheren Mieten führt. Zu ausufernde Vorgaben führen zu mehr Bürokratie. Mehr Bürokratie führt zu höheren Kosten, was wiederum verhindert, dass kostengünstiger Wohnraum geschaffen werden kann.

Der Weg damit Bauherren überhaupt die Möglichkeit haben kostengünstigen Wohnraum anbieten zu können, führt nicht über ein zusätzliches Aufstellen von verbindlichen Vorgaben und damit einer weiteren Regulierung, sondern er würde über eine Verringerung der Vorgaben und Vereinfachung der Verfahren führen. Mit dem Richtplan wird aber genau wieder überreguliert, was zu einer Verteuerung des Wohnraums im Kanton Schwyz führen wird.

Es sollte anstatt mit konkreten Vorgaben vermehrt mit Grundsätzen gearbeitet werden. Diese Grundsätze sind offen auszugestalten, so dass sie beim konkreten Bauprojekt den Bewilligungsbehörden einen erkenn- und damit nutzbaren Ermessensspielraum bieten.

Die Gefahr beim vorliegenden Richtplan ist, dass die Gemeinden, obwohl sie eigentlich einen Gestaltungs- resp. Ermessensspielraum hätten, lieber auf die Formulierungen des Richtplans abstellen und diesen in der Folge wie ein Gesetz gegen aussen anwenden. Das heisst, dass bei diesem Richtplan die Gefahr besteht, dass die Gemeinden ihren Gestaltungsspielraum nicht nutzen, was zu einer einschränkenden Belastung der Bauherren führt und am Ende auch den künftigen Eigentümern oder Mietern durch höhere Kosten zum Nachteil gereicht.

Damit wird die pragmatische Forderung gestellt: Die Ausführungen im Richtplan sind auf die Hälfte der benutzten Zeichen zu reduzieren.

Nur so wird erreicht, dass wirklich nur das im Richtplan steht, was auch wirklich zwingend in den Richtplan gehört, womit eine unnötige Überregulierung verhindert wird.

Ganze Vernehmlassung lesen

Info vom 27. Oktober 2015

Der HEV Kanton Schwyz nimmt die wuchtige Ablehnung der eidg. Erbschaftssteuer-Initiative mit Genugtuung zur Kenntnis. Der Nein-Anteil lag im Kanton Schwyz bei 82.8 Prozent, schweizweit bei 71.0 Prozent. Alle 30 Schwyzer Gemeinden und sämtliche 26 Kantone lehnten die Initiative ab.

All jenen Kräften, die sich in den letzten Monaten tatkräftig gegen die Hauseigentümer- und KMU-feindliche Steuer engagiert haben, gebührt unser Dank. HEV Kanton Schwyz

Abstimmungsresultat Kanton Schwyz

Info vom 14. Juni 2015