In der Diskussion rund um das Covid-19-Gesetz beschlossen Stände- und Nationalrat enorme weitere Milliardensummen, um die von der Coovid-19-Pandemie betroffenen Unternehmen und Personen durch zielgerichtete und wirkungsvolle Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen, Kurzarbeits-Entschädigungen und Corona-Erwerbsersatz zu unterstützen. Durch diese Beiträge soll vor allem sichergestellt werden, dass die Betroffenen den Zahlungsverpflichtungen (insbesondere der Fixkosten wie Miet- und Pachtzinsen) nachkommen können. Die von den Mietervertretern geforderten und vom Nationalrat knapp unterstützen mehrmonatigen Zwangsstundungen und das Kündigungsverbot hingegen sind kontraproduktiv und ungerecht: Sie lösen keine Probleme, sondern verschieben sie auf Kosten der Vermieter.
Massive Zahlungsausfälle zulasten der Vermieter
Die Fristausdehnungen bei Zahlungsverzug und das Kündigungsverbot trotz Nichtzahlens der Miete und Nebenkosten während vieler Monate bis Jahre kostet die betroffenen Vermieter enorm viel. Es bedeutet Zahlungsausfällen um viele zehntausende von Franken, obwohl die Vermieter ihre Kosten für die vermieteten Räume weiterhin vollumfänglich weiterzahlen müssen.
Zudem wird diese notrechtliche Zwangsregelung enorme Rechtsunsicherheit schaffen: Das Covid-19-Gesetz und damit die mietrechtlichen Einschränkungen treten unverzüglich am Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament in Kraft und haben ab dann Auswirkungen auf laufende, d.h. bereits vom Vermieter/Verpächter abgemahnte Nachfristen. Es wird zur Auslegungsschwierigkeiten und langen Verfahren kommen, weil unsicher ist, welche Mietverhältnisse von der Regelung betroffen sind.
Die vom Nationalrat beschlossenen Massnahmen werden für Vermieter zu immensen finanziellen Ausfällen und Liquiditätsfallen führen. Die Regelungen sind namentlich für private Vermieter unzumutbar. Der HEV Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Ständerat an seiner Ablehnung festhält.
Mediencommuniqué HEV Schweiz vom 11. März 2021