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Zahlungsaufforderung OR 257d

Ist ein Mieter im Verzug mit der Miete, so muss der Vermieter den Verzug mit einer Zahlungsaufforderung nach OR 257d ankündigen. 
Der säumige Mieter hat dadurch eine 30-tägige Zahlungsfrist um den Mietausstand zu beglichen. Zahlt er innert der gegebenen Frist nicht, so kann er der Mieterschaft auf das Ende des nächsten Monates ausserordentlich kündigen.

Briefvorlage Zahlungsaufforderung

Was ist zu beachten bei einer Zahlungsaufforderung:

  • Miete wurde nicht bezahlt (1. Fälligkeit)
  • Schreiben der Zahlungsaufforderung an sämtliche Parteien (Familienwohnung) zustellen
  • Empfehlenswert eingeschrieben (Beweispflicht)
  • Absender auf jedes Couvert schreiben
  • Couvert nicht öffnen, wenn es nicht zugestellt werden kann

Ab wann gilt die Zahlungsaufforderung als zugestellt.
Beispiel: Ein Ehepaar wohnt in einer Mietwohnung und die Miete Oktober 2018 wurde nicht bezahlt. Fälligkeit der Miete auf den 1. im Voraus.:

Montag08.10.2018Versand der Kündigungandrohung separat an  beide Ehegatten
Dienstag09.10.2018Zustellungsversuch - Mieter sind nicht zu Hause
Mittwoch10.10.20187-tägige Frist zur Abholung
Donnerstag11.10.2018 
Freitag12.10.2018Ehegattin holt das Einschreiben ab
Samstag13.10.2018 
Sonntag14.10.2018 
Montag15.10.2018 
Dienstag16.10.2018Ende der Abholungsfrist
(Der Ehemann hat den Brief nicht abgeholt)
Bei einer Familienwohnung beginnt die Frist nach Erhalt der zweiten separat zugestellten Mitteilung zu laufen!
Mittwoch17.10.2018Beginn der 30-tägigen Zahlungsfrist
Donnerstag18.10.2018 
Freitag19.10.2018 
usw.  
Sonntag11.11.2018 
Montag12.11.2018 
Dienstag13.11.2018 
Mittwoch14.11.2018 
Donnerstag15.11.2018Ende der Zahlungsfrist
(Das Geld muss auf dem Konto sein!)
Freitag16.11.2018Versand der Kündigungsschreiben separat an beide Ehegatten
-> Kündigung per 31.12.2018 möglich
Samstag17.11.2018 
Sonntag18.11.2018 
Montag19.11.2018Kündigung gilt als zugestellt per 31.12.2018

 

Bemerkung:
In diesem Beispiel ist der 31.12. ein Kündigungstermin, weil die Parteien die Miete nicht bezahlt haben und in der Zahlungsaufforderung eine ausserordentliche Kündigung auf den nächsten Monat angezeigt wurde.  Im ordentlichen Verfahren ist der 31.12. im Kanton Schwyz kein Kündigungsmonat!

In diesem Beispiel macht es Sinn, die Wohnung nicht gleich wieder per 01.01. zu vermieten. Denn die jetzigen Mieter sind noch nicht draussen! Wenn die Mieterschaft die Wohnung nicht termingerecht verlässt, muss der Vermieter ein Ausweisungsbegehren beim zuständigen Einzelrichter in den Bezirken Höfe / March stellen. Ein Ausweisungsbegehren muss rechtskräftig sein und vorher werden die Parteien vermutlich die Wohnung nicht verlassen.